Ein heute 46-jähriger Mann, der 2009 seinen Sohn mit einem Kissen erstickt hatte, soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Das baselstädtische Appellationsgericht hat am Dienstag das erstinstanzliche Urteil bestätigt: Es handle sich um vorsätzliche Tötung, keinen Unfall.
Zugetragen haben sich die Ereignisse in der Wohnung des Angeklagten. Der Schweizer lebte getrennt von der Kindsmutter; sein elfjähriger Sohn war zu Besuch. Der Mann steckte wegen Drogenkonsums in einer schwierigen Situation, wie er vor dem Appellationsgericht ausführte.
An jenem Abend sei es ihm schlecht gegangen. Alleine im Badezimmer habe er sich – wie schon mehrmals zuvor – ein Messer an das Handgelenk gehalten, um sich bewusst zu machen, dass er doch weit von Selbstmord entfernt sei. Ausgerechnet da sei sein Sohn hereingekommen, enorm erschrocken und ins Schlafzimmer gerannt.
Angeklagter: im Schock falsch gehandelt
Was danach passierte, darüber gingen die Darstellungen vor Gericht auseinander. Nach eigenen Angaben sprang der Mann auf das Bett und kam neben dem Sohn zu liegen, der ein Kissen vor dem Gesicht hatte. Dieser strampelte dann, was er als «Täubbele» interpretiert habe. Er hielt ihn weiter fest, nur um ihn zu beruhigen. Dabei erstickte der Sohn.
Der Verteidiger zog daher den Eventualvorsatz in Zweifel, den die erste Instanz erkannt hatte und auf dem die hohe Strafe von sieben Jahren Haft basiert. Es gebe keinerlei Hinweise, dass der Mann seinem Sohn habe schaden wollen; die getrennte Beziehung zur Mutter sei kooperativ und das Verhältnis zum Sohn sehr gut gewesen.
Im Schock der Situation habe er die Lebensgefahr für seinen Sohn nicht erkannt und darum das Kissen nicht weggenommen. Das erklärt laut Verteidiger auch den Verzicht auf Reanimationsbemühungen, als er anhand der kalten Hand des Sohnes dessen Tod bemerkte, und dass er nicht sofort Hilfe suchte. Später rief er selber der Polizei an.
Gericht: Folgen in Kauf genommen
Der Gerichtspräsident wertete diese Ausführungen indes als Erklärungsversuch des Angeklagten, um mit den Folgen der Tat leben zu können – oder die Strafe zu reduzieren. Wie der Staatsanwalt wies er auf Widersprüche in den Aussagen hin.
Die Erstickungsgefahr müsse jedem klar sein, zumal er gemäss Ermittlungsergebnissen offensichtlich auf seinem Sohn gelegen sei. Auch die angeblich kalte Hand des Sohnes sei nicht plausibel, habe doch die Gerichtsmedizin noch 35 Grad Körpertemperatur festgestellt.
Dass er keine Gegenwehr wahrgenommen haben wolle, sei unglaubwürdig angesichts der Erstickungsdauer und des Strampelns des Sohnes. Laut Gerichtspräsident weisen Verletzungen an Lippen, Zähnen und Nase auf «gewaltigen Druck» über längere Zeit hin. Deswegen sei davon auszugehen, dass der Mann die Konsequenzen in Kauf nahm, was als Eventualvorsatz zu werten sei.
Der Präsident und die vier Richterinnen lehnten auch eine Strafminderung ab. Eine per Gutachten festgestellte narzisstische Persönlichkeitsstörung vermindere die Schuldfähigkeit nicht. Angesichts der Schwere der Tat seien auch die Bemühungen des Mannes um ein normales Leben mit Job und neuem Kind in einer anderen Beziehung kein Milderungsgrund.