Solaranlagen künftig auch in manchen Basler Schutzzonen möglich

Solaranlagen sind künftig auch in baselstädtischen Schutzzonen ausserhalb der historischen Ortskerne möglich, sofern sie gut in Dächer und Fassaden integriert sind. Der Grosse Rat hat am Mittwoch entsprechende Gesetzesänderungen einstimmig beschlossen.

Solaranlagen sind künftig auch in baselstädtischen Schutzzonen ausserhalb der historischen Ortskerne möglich, sofern sie gut in Dächer und Fassaden integriert sind. Der Grosse Rat hat am Mittwoch entsprechende Gesetzesänderungen einstimmig beschlossen.

Die Regierung wollte eine Lockerung des Denkmalschutzes ursprünglich nur für thermische Solaranlagen. Das Parlament lässt nun auf Antrag seiner Bau- und Raumplanungskommission aber auch Photovoltaik zu. Zudem werden Ausnahmen zugunsten eines zeitgemässen Wohn- respektive umweltrechtlichen und energetischen Standards möglich.

Geschützt bleiben die historischen Ortskerne von Basel, Riehen und Bettingen. Dies soll laut Regierung namentlich das touristisch bedeutende Stadtbild schützen. Kurz zu reden gab die vom Grünen Bündnis im Sinne der Regierung beantragte gesetzliche Verpflichtung der Denkmalpflege zu Öffentlichkeitsarbeit; dies wurde mit 44 zu 41 Stimmen angenommen.

Gleichzeitig mit den Neuerungen zur Sonnenenergie im Bau- und Planungsgesetz sowie im Denkmalschutzgesetz wurde letzteres auch in anderen Punkten aktualisiert. So gibt es neu bei der Aufnahme eines Gebäudes ins Denkmalverzeichnis einen Vertrag, was Eigentümern mehr Rechtssicherheit und Mitsprache bringen soll.

Im Weiteren bringt die Revision eine Verkleinerung des Denkmalrates von elf auf sieben Mitglieder. Seine Aufgaben werden neu formuliert: Unter anderem soll dieser Rat „künftig die Denkmalpflege bei wichtigen Verhandlungen unterstützen“. Hingegen nimmt er nicht mehr die Aufsicht über die Denkmalpflege wahr.

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