Feuerwehrsold wird in Basel-Stadt bis 5000 Franken steuerfrei. Der Grosse Rat beschloss diese Limite am Mittwoch mit einer Revision des Steuergesetzes, deren Anlass neues Bundesrecht war. Mehr gestritten wurde um die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.
Das Prinzip der Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes hatte der Bunderat schon 2010 mit Gültigkeit per 2013 beschlossen. Die Kantone haben dabei praktisch nur Spielraum bei der Festlegung der Obergrenze. Der Bund setzt die Limite für die Bundessteuer auf 5000 Fr., was die Basler Regierung auch für die Kantonssteuer vorschlug.
Der SVP war das zu „knauserig“; es gehe um die freiwillige, nicht um die Berufsfeuerwehr. Ihr Antrag für eine Limite von 15’000 Fr. wurde aber mit 71 zu 13 Stimmen abgelehnt. Finanzdirektorin Eva Herzog warnte vor Ungerechtigkeiten etwa gegenüber Teilzeitangestellten; zudem komme heute kaum jemand über 5000 Franken im Jahr.
Links/Rechts-Graben
Zweiter Diskussionspunkt bei der Teilrevision des Steuergesetzes waren Mitarbeiterbeteiligungen: Der Bund gibt für befristet gesperrte Mitarbeiteraktien oder -optionen einen Wert-Abzug von 6 Prozent pro Sperrjahr vor, dies als Wertschwankungs-Risikoabgeltung und zwar bei der Einkommenssteuer.
Bei der Vermögenssteuer hingegen müssen neu alle Kantone einen „angemessenen“ Abzug machen, den der Bund aber nicht beziffert. Die Regierung wollte zunächst diesen Begriff ins kantonale Gesetz schreiben, um die Limite per Verordnung flexibel festsetzen zu können. Dies stützte auch die vorberatende Kommission.
Kurzfristig schlug die Regierung nun 3 Prozent als Limite vor. Laut Herzog würde dies die Steuerausfälle – bisher kennt Basel-Stadt keinen solchen Diskont – auf 1 bis 2 Millionen statt 2 bis 3 Mio. Franken reduzieren. Die Bürgerlichen Parteien beantragten derweil einen Diskont von 6 Prozent, schon nur zwecks Vereinheitlichung.
Regierung darf festlegen
Die Linke verwies auf das markant gesunkene Zinsniveau, wegen dem 6 Prozent heute viel zu hoch seien. Spielraum hätten die Kantone nur bei der Vermögenssteuer; den gelte es zu nutzen. Die Bürgerlichen kritisierten den tieferen Diskont als „kleinlich“; solcherlei könne die Steuermoral untergraben.
Der Grosse Rat zog am Ende zwar erst den 6-Prozent-Diskont den 3 Prozent mit 46 zu 43 Stimmen vor, gab diesen dann aber mit 46 zu 44 Stimmen zugunsten der offenen Formulierung des „angemessenen“ Diskonts auf – jeweils ohne Enthaltungen. So darf die Regierung per Verordnung wie angekündigt den Diskont doch auf 3 Prozent festlegen.
Ein Antrag eines Freisinnigen für eine zweite Lesung – weil manche nicht gewusst hätten was sie stimmten – scheiterte darauf mit 40 zu 48 Stimmen. Die ganze Steuergesetz-Teilrevision wurde am Schluss mit 78 zu 9 Stimmen beschlossen.