Ein Soldat hat für freiwillige Militärdienste illegal 166’000 Franken Erwerbsausfall-Entschädigungen kassiert, indem er Abrechnungen fälschte oder sich das Geld mehrfach auszahlen liess. Am Montag stand er deswegen in St. Gallen vor dem Kreisgericht.
Der Einzelrichter verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und einer groben Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 28’800 Franken (360 Tagessätze zu 80 Franken) sowie 1000 Franken Busse. Zudem muss er knapp 4000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Soldat hatte einen zweijährigen Auslandseinsatz in Kosovo absolviert und war nach seiner Rückkehr in die Schweiz „in ein Loch gefallen“, wie er dem Richter erklärte. In einem Nachtklub lernte er eine Tänzerin und Prostituierte kennen, in die er sich verliebte – mit fatalen Folgen.
Die Russin beutete den jungen Schweizer finanziell aus, liess sich von ihm Wohnungen und Ferien in Sotschi oder St. Petersburg finanzieren. Als er ihre Ansprüche nicht mehr erfüllen konnte, liess sie ihn eiskalt sitzen.
Teure Geliebte
Um die teure Geliebte zu finanzieren, betrog der Soldat mehrere Ausgleichskassen: Er kopierte Meldeformulare für die Erwerbsausfall-Entschädigung (EO) und schickte sie gleichzeitig an bis zu vier Kassen. Auf diese Weise kassierte er illegal bis zu 20’000 Franken pro Monat, wie ihm der Richter vorhielt.
Von April bis Ende 2009 leistete der Soldat tatsächlich Freiwilligendienst im Militär: So baute er etwa an der Olma in St. Gallen als Detachements-Chef mit WK-Soldaten Armee-Werbeauftritte auf.
Ab 2010 stand der Mann nicht mehr im Dienst der Armee, meldete aber weiterhin Erwerbsersatz-Ansprüche bei den Ausgleichskassen an. Dazu fälschte er Unterschriften auf Formularen. Im Oktober 2010 flog die Sache bei einer Routinekontrolle auf. Der fehlbare Soldat gestand alles.
System war „einfach zu überlisten“
Seither hat er von den 166’000 Franken an illegal kassierten Entschädigungen einen Teil zurückbezahlt. Noch immer schuldet er drei Ausgleichskassen aber über 100’000 Franken. Der Einzelrichter rechnete ihm sein Geständnis und die aktive Schadenwiedergutmachung als strafmildernd an.
Zudem berücksichtigte er eine teilweise Opfermitverantwortung: Das System der EO-Entschädigungen sei „relativ einfach zu überlisten“ gewesen. Der Richter auferlegte dem Verurteilten eine Probezeit von drei Jahren für die bedingte Geldstrafe.