Solothurn: 400’000 Franken als Mindestgrenze für Pauschalbesteuerte

Der Kanton Solothurn schreibt bei der Pauschalbesteuerung die vom Bund als minimale Bemessungsgrundlage vorgesehenen 400’000 Franken im Steuerrecht fest. Das hat der Kantonsrat am Dienstag beschlossen.

Der Kanton Solothurn schreibt bei der Pauschalbesteuerung die vom Bund als minimale Bemessungsgrundlage vorgesehenen 400’000 Franken im Steuerrecht fest. Das hat der Kantonsrat am Dienstag beschlossen.

Die FDP wollte die Grenze für pauschalbesteuerte reiche Ausländer im Kanton auf 200’000 Franken senken, die SP auf 600’000 Franken erhöhen. Finanzdirektor Roland Heim (CVP) wies das Parlament auf die Steuergerechtigkeit hin.

Es gebe im Kanton auch Schweizer, die 200’000 Franken verdienten und ordentlich besteuert würden, sagte Heim. Der Kantonsrat folgte schliesslich dem Antrag des Regierungsrates und übernahm die vom Bund festgelegte Mindestlimite für das steuerbare Einkommen von 400’000 Franken.

Ausbildungsabzug von 12’000 Franken

Der Regierungsrat setzte sich auch beim zweiten Diskussionspunkt durch. Bei den Aus- und Weiterbildungskosten können 12’000 Franken pro Jahr abgezogen werden. Der gleiche Betrag steht im Bundesgesetz.

Abziehbar sind im Kanton Solothurn neu nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern auch die beruflichen Ausbildungskosten mitsamt Umschulungskosten.

Die SVP wollte die Grenze auf 20’000 Franken erhöhen. Ein Antrag aus den Reihen der FDP verlangte einen Abzug von bis zu 36’000 Franken. Beide Anträge fanden im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Der Kantonsrat hiess die entsprechende Teilrevision des Steuergesetzes letztlich mit 94 zu einer Stimme gut. Die Revision führt bei Kanton und Gemeinden zu Steuerausfällen von je einer Million Franken pro Jahr.

Anfang Mai hatte das Parlament die Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen, weil diese auch Steuererhöhungen vorgesehen hatte. Es sollten nur die notwendigen Anpassungen an das Bundesrecht übernommen werden, hiess es damals.

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