Der Kanton Solothurn zahlt 161’265 Franken in den Soforthilfefonds für die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ein. Die vom Regierungsrat am Dienstag bewilligte Geldsumme stammt aus dem kantonalen Lotteriefonds.
Opfer, die in einer Notsituation sind, sollen schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe erhalten, wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte.
Der Soforthilfefonds wird auf freiwilliger Basis durch die Kantone, Städte, Gemeinden, andere Institutionen und Organisationen sowie Private unterstützt.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren hatte im Januar empfohlen, Beiträge in der Höhe von fünf Millionen Franken an den Soforthilfefonds zu überweisen. Insgesamt soll der Soforthilfefonds über ein Volumen von sieben bis acht Millionen Franken verfügen.
In der Schweiz existierte bis in die 1980er Jahre die Praxis von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Die wissenschaftliche und politische Aufarbeitung dieses Kapitels der Schweizer Geschichte auf Bundesebene ist zurzeit im Gange.
Der zeitlich befristete Soforthilfefonds ist als Überbrückungshilfe bis zur Schaffung einer Gesetzesgrundlage für finanzielle Leistungen konzipiert. Beim Inkrafttreten dieser gesetzlichen Grundlage wird der Soforthilfefonds aufgelöst und ein allfälliges Restkapital in den Fonds des Bundes überwiesen werden.