Wegen verbotener Pornografie ist ein Solothurner Primarlehrer per sofort entlassen worden. Er war im Sommer 2011 verurteilt worden – das damals geltende Gesetz untersagte es den Strafbehörden aber, die Schulbehörden zu informieren. Der Lehrer hat deshalb bis Ende Jahr weiter unterrichtet.
Für Eltern, Schüler und Behörden im Kanton Solothurn war die Situation schwierig: Sie wussten zwar, dass ein Lehrer wegen mehrfacher verbotener Pornografie rechtskräftig verurteilt wurde – nicht aber, wer er ist und an welcher Schule er unterrichtete.
Die Lehrer im Kanton hätten folglich unter „Generalverdacht“ gestanden, sagte Adriano Vella zur Nachrichtenagentur sda. Vella ist Departementssekretär im kantonalen Departement für Bildung und Kultur (DBK), das am Mittwoch in einer Mitteilung über die Entlassung informiert hat.
Das DBK beschritt schliesslich den Rechtsweg und erhielt eine Kopie des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft. Nach Einsicht in den Strafbefehl haben Departement und Schulleitung das Anstellungsverhältnis mit dem fehlbaren Primarlehrer nun per sofort beendet – wegen „fehlender Eignung“, wie es in der Mitteilung heisst.
171 Fälle von Kinderpornografie
Laut Adriano Vella hat der Lehrer noch bis Ende 2011 unterrichtet. Zu seiner Person und zur betroffenen Schule wollte das Departement keine Auskunft geben.
Vella bestätigte Medienberichte, wonach der Lehrer in 171 Fällen kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen und gespeichert hat. Er sei zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von vier Jahren und zu einer Busse verurteilt worden.
Der Mann wurde laut DBK-Mitteilung nach Artikel 197, Ziffer 3, des Strafgesetzbuchs verurteilt. Darunter fallen „sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten“. Als Strafmass ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen.
Auf der schwarzen Liste
Der Lehrer wurde nicht nur entlassen – ihm wurde auch die Unterrichtsberechtigung aberkannt. Laut DBK kommt dies einem schweizweiten Berufsverbot als Lehrer an einer Volksschule gleich, da fehlbare Lehrer auf die schwarze Liste der Erziehungsdirektorenkonferenz gesetzt werden.
Damit sei klar gemacht worden, „dass, neben pädophilen, süchtigen oder gewalttätigen Lehrpersonen, auch für Lehrpersonen mit Aktivitäten im Bereich der verbotenen harten Pornografie kein Platz an der Schule besteht“. Für diese Bereiche gelte im DBK grundsätzlich die Nulltoleranz.