Der Kanton Solothurn hat entschieden, welche Spitäler und Kliniken auf die Spitalliste kommen. Nur noch bei Behandlungen in einem der auf der Liste aufgeführten Spitäler ist ab dem 1. Januar die volle Kostenübernahme durch Kanton und Krankenkassen sichergestellt.
Die Spitalliste sei Teil der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) des Bundes, teilte der Kanton Solothurn am Dienstag mit. Der Regierungsrat habe die Spitalliste an seiner Sitzung am Dienstag verabschiedet.
Für Spitalbehandlungen sind neben der Solothurner Spitäler AG (soH) unter anderen das Inselspital Bern und die Kantonsspitäler Aarau und Baselland vorgesehen. Zudem schafften es auch Privatkliniken wie die Klinik Pallas in Olten und die Klinik Obach in Solothurn auf die Liste.
Anders als beispielsweise die Kantone Aargau und Zürich setzte der Kanton Solothurn nicht auf ein Wettbewerbsverfahren. Dies sagte Heinrich Schwarz, Departementssekretär des Solothurner Innendepartementes, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Solothurn in Region Nord und Süd aufgeteilt
Vielmehr habe der Kanton eine Versorgungsplanung durchgeführt. Der Kanton sei dabei in die Regionen Nord und Süd aufgeteilt worden. Die Region Nord umfasst die Bezirke Dorneck und Thierstein nördlich des Juras. Alle anderen Bezirken gehören der Region Süd an.
Grundsätzlich müsse ein Spital nachweisen, dass es gemäss den Fallzahlen 2009 mindestens fünf Prozent aller Patientinnen und Patienten des Kantons Solothurn behandelt hat. Das Universitätsspital Basel erfülle dies beispielsweise nicht.
Trotzdem sei das Universitätsspital Basel auf der Spitalliste, weil für die Bevölkerung der Region Nord das Inselspital Bern zu weit entfernt sei, hielt Schwarz fest.
Beschwerden gegen Spitalliste möglich
Nicht alle Bewerber schafften es jedoch auf die Spitalliste. Der Regierungsrat erteilte 18 Bewerbern eine Absage. Sie können ab der Publikation im Amtsblatt innert 30 Tagen gegen den Entscheid der Regierung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
Wer sich in einem Spital behandeln lässt, das nicht der Spitalliste angehört, muss die Mehrkosten übernehmen, falls die Behandlung teurer ist als der sogenannte Referenztarif.
Ab 2017 muss der Kanton Solothurn wie die anderen Kantone mindestens 55 Prozent der Spitalfinanzierung übernehmen. Die Krankenversicherer bezahlen die restlichen 45 Prozent. Ab 2012 übernimmt der Kanton Solothurn 50 Prozent der Kosten.