Der Solothurner Regierungsrat hat für die Emme eine erhöhte Restwassermenge festgelegt. Damit können die Betreiber der vier kleinen Wasserkraftwerke am Emmenkanal weniger Wasser aus der Emme zur Speisung des Kanals entnehmen. Die Stromproduktion sinkt geringfügig.
Die derzeit verbleibende Restwassermenge in der Emme sei ungenügend und widerspreche dem seit 20 Jahren geltenden Gewässerschutzgesetz, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Die geringe Wassermenge verschlechterte die Lebensbedingungen für Fische, Krebse und Insekten.
Das Gesetz schreibt vor, dass bis Ende 2012 durch Wasserentnahmen beeinflusste Fliessgewässer saniert werden müssen. Deshalb handelte der Regierungsrat: Ab September fliesst weniger Wasser durch den Emmenkanal und die Stromproduktion verringert sich geringfügig.
Kompromiss gefunden
Um die Interessen der Emmenkanal-Gesellschaft als Betreiberin der vier Kanalkraftwerke möglichst gut zu berücksichtigen, führte der Kanton Versuche mit unterschiedlichen Restwassermengen durch.
Die verfügte Dotiermenge ist je nach Jahreszeit unterschiedlich. Sie beträgt von April bis September 1,8 Kubikmeter Wasser pro Sekunde und von Mai bis August 2,5 Kubikmeter Wasser pro Sekunde.
Diese Dotiermenge berücksichtige die Anliegen des Naturschutzes und die Bedürfnisse der Stromproduzenten, hält der Regierungsrat fest.
Die neue Regelung gilt vorerst bis Ende 2022. Für die Neukonzessionierung per Januar 2023 müssen die Restwassermengen neu festgelegt werden.