Solothurn will Förderung von «speziellen» Schülern weiterführen

Im Rahmen eines Schulversuches werden im Kanton Solothurn Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder einem aussergewöhnlichem Verhalten speziell gefördert. Die Regierung zog eine erste Zwischenbilanz über einen Versuch und beschloss weitere Schritte.

Im Rahmen eines Schulversuches werden im Kanton Solothurn Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder einem aussergewöhnlichem Verhalten speziell gefördert. Die Regierung zog eine erste Zwischenbilanz über einen Versuch und beschloss weitere Schritte.

Der Schulversuch finde hohe Akzeptanz bei den Beteiligten, teilte die Solothurner Regierung am Mittwoch mit. Der Schlussbericht zum Schulversuch zeige auf, was sich bewährt habe und insbesondere was bei der Integration der Schüler in den Regelklassenunterricht noch zu verbessern sei.

Als nächste Schritte soll die Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz angepasst und je ein kantonaler Leitfaden «Spezielle Förderung» und «Sonderpädagogik» erstellt werden. Damit würden die notwendigen Umsetzungsgrundlagen für eine definitive Einführung auf das Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung stehen, heisst es in der Mitteilung der Regierung weiter.

Der Schulversuch «Spezielle Förderung» begann 2011 und dauert bis 2014. Die einzelnen Schulen sind entweder als Versuchsschulen mit integrativen Formen oder in der bisherigen Form als Vergleichsschulen mit separativen Formen in den Versuch eingebunden.

Der Schulversuch «Spezielle Förderung» unterstützt Schüler, deren Förderung im Regelklassenunterricht allein nicht erbracht werden kann. In den Genuss dieser Massnahmen kommen Kinder mit unterschiedlichem Potenzial, sei es weil sie besonders gut sind oder weil sie aus irgendeinem Grund Mühe beim Lernen haben.

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