Solothurner Ex-SVP-Präsident Müller wegen Steuerbetrugs verurteilt

Der Solothurner Ex-SVP-Präsident Heinz Müller ist wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Solothurner Obergericht sprach den Politiker jedoch vom Hauptvorwurf frei, auch Wahlkampfkosten unrechtmässig bei seiner Firma als Geschäftsaufwand verbucht zu haben.

Heinz Müller wurde vom Hauptvorwurf entlastet (Archiv) (Bild: sda)

Der Solothurner Ex-SVP-Präsident Heinz Müller ist wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Solothurner Obergericht sprach den Politiker jedoch vom Hauptvorwurf frei, auch Wahlkampfkosten unrechtmässig bei seiner Firma als Geschäftsaufwand verbucht zu haben.

Das Obergericht des Kantons Solothurn verurteilte den 51-jährigen Kantonsrat Müller zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 330 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Er wurde schuldig befunden, die Kosten eines Liegenschaftstauschvertrags von 2005 unrechtmässig bei seiner Firma als Geschäftsaufwand verbucht zu haben. Es geht um eine Summe von 16’500 Franken.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte Müller im Februar wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte Müller Berufung eingelegt.

Freispruch bei Wahlkampfkosten-Abzug

Das Obergericht sprach Müller vom zentralen Vorwurf in dieser Steueraffäre frei. Es ging darum, dass Müller auch seine Wahlkampfkosten von 170’000 Franken für einen Sitz im Nationalrat über den Aufwand bei seiner Firma in Grenchen SO verbucht hatte.

Wegen des Abzugs sank der Firmengewinn, was zu tieferen Unternehmenssteuern führte. Müller schaffte die Wahl in den Nationalrat nicht.

Die Wahlkampfkosten seien grundsätzlich eine private Angelegenheit, sagte der Vorsitzende des Obergerichts in der Urteilsbegründung. Diese Ausgaben seien nicht geschäftsmässig begründet.

Müller sei jedoch nach Gesprächen mit seinem Buchhalter und nach dem Verhalten der Steuerkontrolle davon ausgegangen, dass die Wahlkampfkosten bei seiner Firma als Auslagen verbucht werden könnten.

Müller mit Sachverhaltsirrtum

Müller sei falsch informiert worden. Es gehe hier um einen sogenannten „Sachverhaltsirrtum“. In diesem Fall liege kein vorsätzlicher Steuerbetrug vor, wie dies für eine Verurteilung notwendig sei. Der Richter sprach von einem „fahrlässigen Steuerbetrug“. Dieser sei nicht strafbar.

Das Urteil des Obergerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Müllers Verteidiger hatte auch vor dem Obergericht einen Freispruch gefordert. Der Verteidiger und der Staatsanwalt liessen offen, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.

Bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2011 hatte Müller erneut ohne Erfolg für einen Sitz in der grossen Kammer kandidiert. Im nachfolgenden November trat er nach zehn Jahren als SVP-Kantonalpräsident zurück. Müller ist seit 2001 Kantonsrat und gehört der Finanzkommission an.

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