Solothurner Finanz- und Lastenausgleich bleibt unverändert

Der Kantonsrat Solothurn ist bei der Festsetzung der Abgaben und Beiträge der Gemeinden für 2017 im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs klar der Regierung gefolgt. Damit verändern sich die Gemeindeabgaben nur geringfügig.

Der Kantonsrat Solothurn ist bei der Festsetzung der Abgaben und Beiträge der Gemeinden für 2017 im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs klar der Regierung gefolgt. Damit verändern sich die Gemeindeabgaben nur geringfügig.

Aussagen über die bisherige Wirkung des Finanz- und Lastenausgleichs seien bisher nur beschränkt machbar, weil dieses Instrument erst vor kurzer Zeit eingeführt wurde, sagte Kommissionspräsident Beat Loosli (FDP). Die Kommission und die meisten Fraktionen sprachen sich grossmehrheitlich für die Regierungsvariante aus.

Aus der Reihe tanzte die SVP. Gut arbeitende Gemeinden sollten nicht mit höheren Abgaben bestraft werden, sagte Beat Blaser. Die SVP sei für die Alternativvariante 3, weil dort die Abschöpfungsquote für Gebergemeinde am besten sei.

Feldbrunnen-Fraktion dagegen

Sukkurs erhielt die SVP von Anita Panzer (FDP), der Gemeindepräsidentin der Gebergemeinde Feldbrunnen. Der Finanz- und Lastenausgleich sei nicht solidarisch und nicht demokratisch und weise Denkfehler auf.

Es gebe viele Gemeinden, die einen unterdurchschnittlichen Steuerfuss aufweisen, aber dennoch Nehmergemeinden seien. Auch die in Feldbrunnen wohnende Susan von Sury (CVP) unterstützte, entgegen der Meinung ihrer Fraktion, die Variante 3.

Reiche Gemeinden würden gegenüber früher jetzt mehr in Pflicht genommen, sagte Regierungsrätin Esther Gassler (FDP). Sie rief die Gemeindevertreter auf, das Ganze anzuschauen und nicht nur die Zahlen, die einem passen.

Der Kantonsrat entschied sich mit 72 zu 22 Stimmen bei einer Enthaltung für die von der Regierung bevorzugte Variante 1. Bei der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 89 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Unveränderte Abschöpfungsquote

Mit der von der Regierung beantragten und vom Kantonsrat genehmigten Variante wird vor allem die Fortführung der bisherigen Steuerungsgrössen und Dotationen erreicht. Die Abschöpfungsquote bei den ressourcenstarken Gemeinden wird unverändert beibehalten.

Die Mindestausstattung, das heisst das minimale Ausgleichsvolumen, wird pro Gemeinde auf 92 Prozent der kantonalen Steuerkraft angehoben. Damit wird die im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Steuerkraft ausgeglichen.

Insgesamt kommen so rund 62,3 Millionen Franken über den Finanz- und Lastenausgleich unter den Solothurner Gemeinden zum Ausgleich. Von den ressourcenstarken Gemeinden werden rund 23,8 Millionen Franken als Abgaben entrichtet, der Staatsbeitrag beträgt 38,5 Millionen Franken.

Bei der Variante 3 wäre es zu einer Senkung der Abschöpfungsquote bei den ressourcenstarken Gemeinden um einen Prozentpunkt gekommen. Die Abgaben der ressourcenstarken Gemeinden wären dadurch geringer ausgefallen und durch eine Kürzung beim soziodemographischen Lastenausgleich um 0,5 Millionen Franken kompensiert worden.

Die Abgaben und Beiträge der Gemeinden im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleich müssen jährlich neu festgelegt werden. Als Basis für die Beiträge dienen Kennwerte zur finanziellen Lage der Gemeinden wie der Selbstfinanzierungsgrad und der Steuerfuss.

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