Im Kanton Solothurn wird das seit 28 Jahren geltende Jagdgesetz revidiert. Die Jagdvereine sollen gemäss Vorschlag des Regierungsrats künftig nur noch bis zu 35 Prozent an die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen bezahlen müssen.
Die Höhe dieser Zahlungen soll zudem auf den jährlichen Mindestpachtzins des jeweiligen Jagdreviers begrenzt werden, wie der Solothurner Regierungsrat am Montag mitteilte. Nach geltendem Gesetz müssen die Jagdgesellschaft generell die Hälfte dieser Schäden übernehmen.
Im März hatte das Bundesgericht die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft gegen diese kantonale Entschädigungspflicht abgewiesen. Weder das Jagd- noch das Waldgesetz des Bundes würden es ausschliessen, die Jagdberechtigten zur Finanzierung von Entschädigungen heranzuziehen, hielt das Bundesgericht fest.
Die Jagdberechtigten hätten den Nutzen der Jagd. Sie hätten es in der Hand, den Bestand der Tiere zu regulieren und damit die Höhe der Wildschäden zu beeinflussen. Es sei Sache des kantonalen Rechts, die Voraussetzungen für die Entschädigung festzulegen.
Jagdvereine sollen Reviere pachten
Der Regierungsrat will mit dem neuen Jagdgesetz erreichen, dass die Artenvielfalt der einheimischen Wildtiere und ihrer Lebensräume erhalten bleiben.
Weiter will der Kanton, dass die Lebensräume der Wildtiere durch intakte Wildtierkorridore vernetzt sind. Jagdvereine statt wie bisher Jagdgesellschaften sollen die Reviere pachten.