Der Solothurner Regierungsrat steht der Unternehmenssteuerreform III zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Doch der Bund soll die Ertragsausfälle der Kantone und Gemeinden stärker ausgleichen, fordert er. Und er warnt vor ungewollten Auswirkungen der Reform.
Ohne Änderungen laufe die Schweiz je länger je mehr Gefahr, auf schwarze und graue Listen gesetzt zu werden und Opfer von steuerlichen Abwehrmassnahmen zu werden, heisst es in der am Montag veröffentlichten Stellungnahme aus Solothurn an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Damit droht gemäss Regierungsrat die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen in der Schweiz zu erodieren. «Der Unternehmensstandort würde zunehmend unattraktiv.» Deshalb stimme man dem grundlegenden Ziel der Reform zu, steuerlich attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, die international anerkannt seien.
Warnung vor ungewollten Wirkungen
Die Vorlage des Bundes sei aber sehr komplex, wandte die Solothurner Regierung ein. Die grosse Zahl von vorgeschlagenen Massnahmen könne kaum voraussehbare Wechselwirkungen entfalten. Der Bund solle sich daher auf das Wesentliche beschränken.
Der geplanten Lizenzbox stimmt der Regierungsrat zu. Damit sollen Erträge aus Immaterialgüterrechten (etwa Patente) wie in verschiedenen EU-Staaten einer Vorzugsbesteuerung unterworfen werden.
Ablehnend äussert sich der Regierungsrat zur zinsbereinigten Gewinnsteuer (Abzug von kalkulatorischen Zinsen auf dem Eigenkapital) sowie zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Regierungsrat hält auch nichts von der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf privaten Wertschriftengewinnen.
Bund soll Ausfälle mehr ausgleichen
Er erwartet, dass die Unternehmenssteuerreform den interkantonalen Steuerwettbewerb weiter anheizt. Auch der Kanton Solothurn komme wohl nicht darum herum, die Gewinnsteuersätze deutlich zu senken.
Weil die Reform massgeblich zu Lasten des Steuersubstrats der Kantone geht, fordert der Regierungsrat, dass der Bund mehr Ausgleich als vorgeschlagen bezahlt. Zusätzlich verlangt er, dass der Ausgleich zur Hälfte nicht nach Steuerertrag, sondern nach Bevölkerungszahl verteilt wird.