Im Fall des nach Deutschland entführten Solothurner Knaben Paul wirft die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem 45-jährigen Angeklagten vor, in 15 Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Dies geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Anklageschrift hervor.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den 12-jährigen Paul Anfang 2016 über das Onlinespiel «Minecraft» kennenlernte. Der Mann war Administrator des Spiels und gewährte Paul im Rahmen des Spiels nach und nach mehrfach Vergünstigungen, um sein Vertrauen zu erlangen.
Paul gab private Informationen über sich preis, die der Angeklagte nutzte, um Paul zu überreden, sich mit ihm zu treffen. Nach den Plänen des Angeklagten sollte Paul fortan ohne Wissen der Eltern mit ihm in Deutschland leben.
Laut der Anklageschrift flog der Angeklagte am 18. Juni von Düsseldorf nach Zürich und traf sich Härkingen SO mit Paul. Zur Begrüssung soll der Angeklagte dem erstaunten Kind einen Zungenkuss gegeben haben.
Paul wollte gemäss Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuerst nicht mitgehen, doch der Angeklagte überredete ihn, mit ihm im Bus und später im Zug nach Düsseldorf in seine Wohnung zu fahren.
15-mal sexuell missbraucht
Bis zur Befreiung von Paul am 26. Juni zwang der Angeklagte den Knaben gegen dessen Willen mehrfach zur Duldung und zur Vornahme sexueller Handlungen. Die Anklageschrift listet im fraglichen Zeitraum 15 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs Kindes auf.
Am frühen Morgen des 26. Juni stürmte die Polizei in Düsseldorf die Wohnung des Angeklagten und befreite Paul. In der Wohnung fand die Polizei mehrere Computer, Mobilfunkgeräte und andere Datenträger.
Darauf fanden sich Dateien mit 2501 kinderpornografischen Bildern und 642 kinderpornografischen Videos. Dazu wurden 96 jugendpornografische Bilder und 67 jugendpornografische Videos sichergestellt.
Gemäss Angaben des Landgerichts Düsseldorf beginnt der Prozess am 2. Dezember. Der Angeklagte ist geständig und ist sitzt seit der Festnahme in Haft.