Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag mit der Beratung des Gesetzes über die politischen Rechte begonnen. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, bei kantonalen Wahlen überparteiliche Listenverbindungen zu verbieten. Es zeichnet sich ab, dass das Verbot keine Mehrheit findet.
Für das Verbot sprachen sich in der Eintretensdebatte FDP und SVP aus. SP, CVP und Grüne lehnten ein Verbot ab. Die Justizkommission beantragte, die überparteilichen Listenverbindungen nicht zu verbieten. Auch kleine Parteien müssten eine Chance haben.
Der Regierungsrat schloss sich dem Antrag der Justizkommission an. Er hatte sich nie für ein Verbot von überparteilichen Listenverbindungen stark gemacht.
Für die SP haben sich die bisher möglichen Listenverbindungen bewährt. Die Wähler würden wahltaktische Überlegungen durchschauen. Auch die Fraktion CVP/EVP/GLP wehrte sich gegen ein Verbot.
Die Grünen wiesen darauf hin, dass es bei Parlamentswahlen immer ein Restmandat gebe, das gerecht verteilt werden müsse. Für kleine Parteien seien die Hürden bereits sehr hoch, einen Sitz zu gewinnen. Beim Verbot der Listenverbindung würden die Hürden noch höher.
FDP und SVP gegen «Kuhhandel» der Parteien
Die FDP machte sich für ein Verbot der überparteilichen Listenverbindungen stark. Der Wähler solle Transparenz haben. Die wahltaktischen Entscheidungen der Parteien müssten unterbunden werden.
Die SVP sprach von einem «Sessel-Schacher» und «billigem Kuhhandel». Für die Glaubwürdigkeit brauche es ein Verbot der Listenverbindungen zwischen zwei unterschiedlichen Parteien.
Im Entwurf zum Gesetz über die politischen Rechte ist vorgesehen, dass nur noch Listen der gleichen Parteien oder Gruppierungen miteinander verbunden werden können.
Mit der vorgeschlagenen Änderung bleibt den Parteien die Möglichkeit, zwei oder mehr Listen aufzustellen. So sollen Frauen- und Männerlisten, Listenverbindungen von Jungparteien und Mutterparteien erlaubt bleiben. Der Kantonsrat wird am Mittwoch über die Details der Vorlage beraten.
Der Regierungsrat musste die entsprechende Gesetzesrevision ausarbeiten. Das hatte der Kantonsrat im März 2012 mit 52 zu 40 Stimmen beschlossen. Allerdings wies das Parlament im nachfolgenden Juni die Vorlage an den Regierungsrat zurück und verlangte eine Vernehmlassung.