Der Solothurner Regierungsrat muss sich für einen «ungeschmälerten Schutz» der Landwirtschafts- und Schutzzone Witi zwischen Solothurn und Grenchen einsetzen. Das beschloss das Parlament und folgte einem Volksauftrag. Hintergrund ist der geplante Pistenausbau beim Regionalflugplatz Grenchen.
Der Entscheid fiel mit 54 zu 39 Stimmen. Der Kantonsrat diskutierte am Mittwoch engagiert über das Anliegen des Volksauftrags. Konkret stimmte das Parlament über einen Antrag der kantonsrätlichen Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission ab.
Regierungsrat, CVP/GLP/BDP sowie SP und Grüne waren für den «ungeschmälerten Schutz», FDP und SVP sprachen sich dagegen aus. Der Volksauftrag war vor einem Jahr mit insgesamt 122 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.
Die Forderung nach dem Schutz des Schutzgebietes Witi zielt auf die geplante Pistenverlängerung des Regionalflugplatzes ab. Zu Beginn der Sitzung des Kantonsrats demonstrierten rund 400 Personen vor dem Rathaus gegen die Pistenverlängerung.
Sie übergaben eine Petition mit 4500 Unterschriften. Der Regionalflugplatz will die Piste für Geschäftsflugzeuge um rund 450 Meter verlängern. Die Verlängerung käme im Osten in die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi zu liegen.
Mensch und Umwelt bereits belastet
Der Schutz der Zone und die Pistenverlängerung würden sich gegenseitig ausschliessen, heisst es im Volksauftrag. Der Flugbetrieb stelle bereits heute eine grosse Belastung für Mensch und Umwelt dar.
Nach einem jahrzehntelangen Kampf um die Autobahn A5 sei für 150 Millionen Franken Zusatzkosten ein Tunnel gebaut worden. Damit hätten kantonale, national und international geschützte Gebiete gesichert werden können.
Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen.
Regierungsrat verspricht «Interessenabwägung»
Der Regierungsrat stellte sich im Grundsatz hinter die Forderung zum Schutz des Gebietes. Baudirektor Roland Fürst (CVP) sagte, eine Anpassung der Schutzzone bleibe trotz Volksauftrags möglich.
Die umfassende Interessenabwägung werde in jedem Fall seriös vorgenommen. Der Regierungsrat werde in den nächsten Wochen entscheiden.
Für die Schutzforderung stark machen sich die Fraktionen CVP/GLP/BDP sowie SP und Grüne. Die 1994 geschaffene Witi-Schutzzone solle erhalten bleiben. Der Vorstoss des Volkes müsse ernst genommen werden, sagte ein CVP-Kantonsrat. Die Piste im Osten dürfe nicht verlängert werden.
Die Grenchner Witi sei für das ganze Mittelland wichtig, hiess es bei der SP. Sie stehe trotz Schutzes unter starkem Druck. Bund und Kanton hätten bislang für den Erhalt viel Geld ausgegeben.
Die Pistenverlängerung würde den Schutzwert der Witi gefährden. Der Regierungsrat sei in jedem Fall in der Pflicht, eine Interessenabwägung vorzunehmen und unter Beobachtung stehe. Der Ausbau der Piste sei nicht verhältnismässig, hiess es bei den Grünen
FDP und SVP: Ball liegt beim Regierungsrat
Gegen das Anliegen sprachen sich die Fraktionen FDP und SVP aus. Es dürfe nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen werden, und die Entscheidungsfreiheit müsse erhalten bleiben, führte ein FDP-Sprecher aus. Es werde Einfluss auf den Entscheid des Regierungsrates genommen.
Man stehe hinter dem Witi-Schutz, hiess es bei der SVP. Der Vorstoss werde jedoch abgelehnt. Der Ball zum Entscheid über die Pistenverlängerung liege nun beim Regierungsrat. Daher dürften nicht im Vorfeld Einschränkungen gemacht werden.