Die Privatklinik Obach in Solothurn wehrt sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen Entscheide des Regierungsrats. Es geht um nicht erteilte oder nicht verlängerte Leistungsaufträge für die Bauch- und Wirbelsäulenchirurgie. Die Privatklinik sieht sich gegenüber kantonalen Spitälern benachteiligt.
Der Entscheid des Regierungsrats schränke die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Privatklinik stark ein. Geplante oder bereits getätigte Investitionen würden entwertet, teilte die Privatklinik Obach am Mittwoch mit.
Der Regierungsrat hatte am 1. Dezember entschieden, den Leistungsauftrag für die Viszeralchirurgie (Bauch) nur noch bis Ende 2016 zu verlängern. Er lehnte den Antrag auf einen Leistungsauftrag für die Wirbelsäulenchirurgie ab. Es bestehe die Gefahr von medizinisch unnötigen Eingriffen und der Überversorgung, hält der Regierungsrat in einem Entscheid fest.
Die Privatklinik bemängelt, dass der Regierungsrat im Gesundheitssystem des Kantons Partei sei, nämlich als Besitzer und Betreiber des Kantonsspitals und als Zahler. Mit dem Entscheid schütze er zugleich das im Bau befindliche neue Spital in Solothurn vor Konkurrenz.
Die grösste Privatklinik im Kanton umfasst 65 Betten und drei Operationssäle. 45 Belegärzte führen nach Angaben der Klinik mehr als 4600 chirurgische Eingriffe pro Jahr durch. Obach gehört zu Swiss Medical Network mit insgesamt 15 Kliniken.