Solothurner Regierung hat Auswirkungen der USR III im Griff

Die Solothurner Regierung ist über die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III nicht beunruhigt. Sie ist der Meinung, dass sie die Lage mit ihrer Strategie im Griff hat.

Die Solothurner Regierung ist über die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III nicht beunruhigt. Sie ist der Meinung, dass sie die Lage mit ihrer Strategie im Griff hat.

Im Kantonsrat aufs Tapet gebracht hatten das Thema USR III Interpellationen der SP und der Grünen. Beide Fraktionen wollten von der Regierung Auskunft über die Auswirkungen für den Kanton Solothurn.

Die Regierung geht in ihren vorab veröffentlichten Antworten auf die beiden Interpellationen von einem Steuerminderertrag für den Kanton in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages aus. Dazu kommt laut Regierung ein leicht höherer Betrag, der den Gemeinden entgehen wird.

Die Regierung geht aber nicht unvorbereitet in diese Steuerreform, wie sie in den Antworten weiter ausführte. Sie habe Ende Oktober eine Strategie beschlossen, auf welchem Weg die USR III im Kanton Solothurn umgesetzt werden soll.

Eine dieser Massnahmen besteht in der Senkung der Unternehmenssteuern, wie sie vom Kantonsrat im Rahmen der Budgetberatung vor einer Woche beschlossen wurde. Die damit verbundenen Steuerausfälle betrachtet die Regierung als Investition in den Kanton als Werk-, Forschungs- und Industriekanton.

Linke fürchtet weitere Sparübungen

Die Debatte über die beiden Interpellationen verlief entlang den selben politischen Schützengräben wie jene vor einer Woche, als es um Steuersenkungen für Unternehmen ging. Die Ratslinke konnte sich mit den Antworten der Regierung nicht recht anfreunden.

Der Sprecher der SP kritisierte, dass die Regierung die zu erwartenden Steuerausfälle mit weiteren Sparprogrammen ausgleichen werde. Einer der Sprecher der Grünen äusserte die Befürchtung, dass die natürlichen Personen für die Steuermindereinnahmen bei den juristischen Personen aufkommen müssen.

Die von der SP und den Grünen gestellten Fragen schürten die Angst, meinte man hingegen bei der SVP. Zuerst müsse die USR III die Hürde auf Bundesebene nehmen, erst dann stelle sich die Frage nach der kantonalen Umsetzung.

Die FDP lobte die Solothurner Regierung, die sich schon vor der eidgenössischen Abstimmung ausführlich Gedanken über die möglichen Auswirkungen mache. Der FDP-Sprecher wies darauf hin, dass die USR III auch Einfluss auf den Finanzausgleich unter Kantonen haben werde.

Aus Instrumenten des Bundes auswählen

Arbeitsgruppen seien daran, aufzuschlüsseln, welche Folgen mit der USR III auf den Kanton und die Gemeinden zukommen, sagte Finanzdirektor Roland Heim (CVP) ergänzend zur schriftlichen Antwort der Regierung. Die Folgen seien noch nicht detailliert absehbar.

Falls die USR III am 12. Februar vom Schweizer Volk angenommen werde, bekämen die Kantone eine ganze Reihe von Instrumenten. Damit könnten die Kantone die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien für internationale Unternehmen mit Steuersitz in der Schweiz wieder ausgleichen.

Heim versprach dem Kantonsrat für Januar 2018 eine Vorlage über jene Massnahmen, die der Kanton Solothurn ergreifen möchte.

Nächster Artikel