Die Solothurner Regierung verlangt vom Bund, dass die Sanierung des Weissensteintunnels in die Leistungsvereinbarung aufgenommen wird. Die Sanierung des Tunnels sei für den Kanton Solothurn und die Regionen südlich und nördlich der Jurakette von weitreichender Bedeutung, argumentiert sie.
In der Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020 heisst es allerdings: «Sollte ein Entscheid für den Weiterbetrieb dieses Tunnels gefasst werden, müssten Mittel aus den Reserven gesprochen oder mit der Sanierung auf die Leistungsvereinbarung 2021-2024 gewartet werden.»
Diese Aussage ist der Solothurner Regierung zu vage, wie sie in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Unabhängig vom Entscheid über den Weiterbetrieb des Weissensteintunnels will die Regierung, dass die Sanierung der Bahnstrecke Solothurn-Moutier als Optionsmassnahme in die Leistungsvereinbarung 2017-2020 aufgenommen wird
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Botschaft des Bundes. Kritisiert wird vom Regierungsrat aber neben den Aussagen über den Weissensteintunnel die geplante Indexierung entlang des Bahninfrastrukturfonds.
Mit der vorgeschlagenen Indexierung würden sich die jährlichen Fondsbeiträge der Kantone ab 2020 von 500 auf 565 Millionen Franken erhöhen, was einer Kostensteigerung von 13 Prozent entspräche. Dies hält der Regierungsrat aus heutiger Sicht nicht für angemessen.
Die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds BIF, der mit der FABI-Vorlage geschaffen worden war. In den Jahren 2017-2020 sind Infrastrukturbeiträge im Umfang von rund 13,2 Milliarden Franken vorgesehen.