Solothurner Regierung will kein Ladenöffnungsgesetz des Bundes

Die Solothurner Regierung lehnt ein Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten ab. Die Kantone sollten weiterhin in eigener Kompetenz über die Ladenöffnungszeiten entscheiden können. Die Harmonisierung der Öffnungszeiten sei kein geeignetes Mittel gegen den Einkaufstourimus.

Die Solothurner Regierung lehnt ein Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten ab. Die Kantone sollten weiterhin in eigener Kompetenz über die Ladenöffnungszeiten entscheiden können. Die Harmonisierung der Öffnungszeiten sei kein geeignetes Mittel gegen den Einkaufstourimus.

Die Möglichkeiten, auf die spezifischen regionalen Bedingungen und Sensibilitäten Rücksicht nehmen zu können, sei ein Wettbewerbsvorteil. Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Von einer Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten seien keine positiven Auswirkungen im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz oder gegen den zunehmenden Einkaufstourismus ins Ausland zu erwarten.

Wenn jedoch ein Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten erlassen wird, erwartet der Regierungsrat Nachbesserungen bei den maximalen Öffnungszeiten. So sollen an Samstagen die Geschäfte höchstens bis 18 Uhr, und nicht wie vorgeschlagen bis 19 Uhr, geöffnet sein.

Der Regierungsrat verlangt zudem einen speziellen Schutz für die Arbeitnehmenden am 24. Dezember und 31. Dezember. Er will, dass die maximalen Öffnungszeiten an diesen beiden Tagen auf 16 Uhr festgesetzt werden.

Der Bundesrat schlug vor, dass die Detailhändler künftig in der ganzen Schweiz ihre Geschäfte bis mindestens 20 Uhr offen halten dürfen. Die Kantone sollen längere Ladenöffnungszeiten erlauben, jedoch nicht strengere Bestimmungen beschliessen können.

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