Solothurner stimmen im Mai über drei kantonale Vorlagen ab

Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 18. Mai auch über drei kantonale Vorlagen. Zur Abstimmung kommen unter anderem die Revision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und der Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat.

Das Solothurner Stimmvolk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 18. Mai auch über drei kantonale Vorlagen. Zur Abstimmung kommen unter anderem die Revision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und der Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat.

Gegen beide vom Parlament gutgeheissenen Vorlagen war das Referendum ergriffen worden. Bei der Revision des Ruhetagsgesetzes geht es um die Frage, ob der eidgenössische Bettag im Kanton ein gewöhnlicher Sonntag wird oder ein hoher Feiertag mit Veranstaltungsverboten bleibt.

Das Referendum hatten Exponenten der CVP, EVP, SP und des Gewerkschaftsbundes ergriffen. Auch die drei Landeskirchen machten mit. Die 4500 Unterschriften waren am vergangen Freitag eingereicht worden.

Nur knapp kamen die für ein Referendum notwendigen 1500 Unterschriften gegen die Änderung des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zusammen. Das Referendum hatten die Jungfreisinnigen der Region Gäu zusammen mit Grünen ergriffen.

Die Solothurner entscheiden zudem noch über eine Änderung der Kantonsverfassung. In der Verfassung soll die Förderung von erneuerbaren Energie festgeschrieben werden.

Auf eidgenössischer Ebene kommen insgesamt vier Vorlagen zur Abstimmung. Unter entscheidet das Volk über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen und über die Mindestlohn-Initiative.

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