Obschon am Sonntag zwei Drittel der Schulbürgerinnen und Schulbürger Nein gesagt haben, dürften zwei Mädchen einer somalischen Flüchtlingsfamilie noch eine ganze Zeit lang mit dem Kopftuch in die Primarschule Au-Heerbrugg gehen. Ein Rechtsstreit zeichnet sich ab.
Das Stimmvolk hat in einer von der SVP erzwungenen Referendumsabstimmung mit einer Zweidrittel-Mehrheit dafür gestimmt, dass der Schulrat das vom St. Galler Erziehungsrat empfohlene Kopfbedeckungsverbot in der Schulordung festschreibt und umsetzt.
Jetzt wird der somalischen Familie während zehn Tagen das rechtliche Gehör gewährt, wie Schulratspräsident Walter Portmann am Tag nach der landesweit beachteten Abstimmung gegenüber der sda sagte.
Beschwerde wahrscheinlich
Danach werde das Kopftuchverbot verfügt und der Familie mit einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Gegen diese Verfügung kann die Familie beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen Beschwerde einreichen. Portmann rechnet damit, dass dies geschehen wird.
In einem anderen Kopftuch-Fall im St. Galler Rheintal, der beim Bildungsdepartement hängig ist, entschied das Verwaltungsgericht – die nächst höhere Instanz im Kanton -, dass eine Beschwerde ein kommunal verfügtes Kopftuch-Verbot aufschiebt. Es ist davon auzugehen, dass dies auch im Fall von Au-Heerbrugg passieren würde.
Unbeschwert im Skilager
Die beiden somalischen Mädchen hätten im Unterricht wegen ihrer Kopftücher nie Probleme gehabt, sagt Portmann. Dennoch mussten sie ist im letzten Sommer vom Unterricht nach Hause geschickt werden, weil das Kopftuch-Verbot in der Schulordnung stand. Der Schulrat entschied dann aber, den Passus aus der Schulordnung zu streichen.
Das passte wiederum der örtlichen SVP nicht, die das Referendum ergriff. Das ganze Hin-und-Her um sein Kopftuch belastet eines der Mädchen im Moment wohl nicht sonderlich. Es ist gegenwärtig im Skilager, wie Schulratspräsident Walter Portmann ausführt. Und unter dem Skihelm stört das Kopftuch wahrscheinlich gar niemanden mehr.