Justizministerin Simonetta Sommaruga will die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern. Zum einen soll die Sonderabgabe auf dem Lohn von Flüchtlingen abgeschafft werden. Zum anderen sollen Arbeitgeber kein Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen müssen.
Der Bundesrat werde dem Parlament demnächst die Vorschläge dazu unterbreiten, sagte Sommaruga am Donnerstag gemäss Redetext an einem Asylsymposium in Bern. Es handle sich um kleine, aber wichtige Schritte. Das Ziel sei es, Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen.
Der Bundesrat hatte im Dezember im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen, dem Parlament eine entsprechende Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz vorzulegen.
Heute müssen Flüchtlinge zehn Prozent ihres Lohnes an den Bund abgeben. Mit dem Abzug sollen Kosten gedeckt werden, die durch das Asylverfahren entstanden sind. Künftig will der Bund darauf verzichten. Damit soll der Anreiz für Flüchtlinge steigen, einer Arbeit nachzugehen.
Bewilligungspflicht abschaffen
Auch bei den Arbeitgebern will der Bundesrat neue Anreize setzen. In vielen Kantonen müssen Unternehmen heute ein aufwändiges Bewilligungsverfahren durchlaufen, wenn sie Flüchtlinge anstellen. «Weshalb sollten Unternehmen diesen Aufwand auf sich nehmen, wenn sie ohne weiteres eine Person aus Deutschland oder Portugal anstellen können?», fragte Sommaruga.
Hinderlich kann laut der Justizministerin ferner der Status der vorläufigen Aufnahme sein. Alleine die Bezeichnung «vorläufig» halte Arbeitgeber davon ab, Personen mit diesem Status anzustellen, stellte Sommaruga fest. Vorschläge für Änderungen sollen in den kommenden Monaten vorliegen.
Unternehmen in der Verantwortung
Die Integration sei die wichtigste Aufgabe der Zukunft, stellte Sommaruga fest. «Gelingt Integration nicht, bezahlen wir einen hohen Preis dafür, und zwar: wir alle. Gelingt Integration aber, dann nützt das ebenfalls: uns – uns allen.» Die Hauptverantwortung für die Integration liege bei den Flüchtlingen selber, betonte die Justizministerin. Die Flüchtlinge bräuchten aber auch eine Chance auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Hier brauche es die Bereitschaft der Unternehmen, niederschwellige Praktikumsstellen und Arbeitsplätze anzubieten. Die Wirtschaft rekrutiere jedes Jahr Zehntausende Arbeitskräfte im Ausland, obwohl in der Schweiz Tausende erwerbsfähige Flüchtlinge Sozialhilfe bezögen. «Da stimmt etwas nicht!», befand Sommaruga. Dass es – etwa für das Gastgewerbe oder die Landwirtschaft – unter den Flüchtlingen keine geeigneten Arbeitskräfte gegeben hätte, könne niemand behaupten.
Pilotprogramm für Flüchtlingslehre
Sommaruga erinnerte auch an das vierjährige Pilotprogramm zur Ausbildung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, das der Bundesrat im Dezember lanciert hatte. Er habe 54 Millionen Franken gesprochen, damit rund 1000 Personen pro Jahr eine Flüchtlingslehre absolvieren könnten. «Damit baut der Bund seine Beiträge an die Kantone substantiell aus, nicht ab – wie einige behaupten.»
Einen weiteren Beitrag könne der Bund mit der Beschleunigung der Asylverfahren leisten, sagte Sommaruga weiter. Die oftmals lange Wartefrist bis zum Asylentscheid sei eine der grössten Hürden für eine rasche Integration. Die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren, über die das Stimmvolk befinden wird, sei auch eine Integrationsvorlage.
Die Integration der Flüchtlinge sei eine anspruchsvolle Aufgabe, sagte Sommaruga. Sie lohne sich jedoch – nicht nur, aber auch finanziell: Für jede Person, die ein Jahr früher eine Erwerbsarbeit aufnehme, spare allein der Bund rund 18’000 Franken an Sozialhilfebeiträgen.