Die Schweiz verstärkt den Kampf gegen Menschenhandel. Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Donnerstag an einer Konferenz den ersten «Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel» mit 23 Massnahmen vorgestellt.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat einen neuen Aktionsplan gegen den Menschenhandel vorgestellt. Weltweit sind gegen 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder anderen sklavenähnlichen Praktiken, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt. «Auch die Schweiz ist ein Ziel- und Transitland des Menschenhandels», sagte Sommaruga bei ihrem Auftritt an einer Konferenz, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) anlässlich des europäischen Tages gegen Menschenhandel organisierten.
In der Schweiz verfolgen die kantonalen Strafbehörden pro Jahr insgesamt rund 50 Fälle von Menschenhandel, wie Boris Mesaric, Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM), sagte. Die bekannten Fälle seien nur die Spitze des Eisberges, zeigte sich Sommaruga überzeugt. «Opfer von Menschenhandel gibt es nicht nur in den Städten, sondern auch in den Agglomerationen, entlang der Verkehrsachsen und auf dem Land.»
Vier-Säulen-Prinzip
Menschenhandel beschränke sich zudem nicht auf die Prostitution. Die Leute würden auch in privaten Haushalten, in der Land- oder Gastwirtschaft als Arbeitskräfte ausgenützt. Bereits heute arbeiten in der Schweiz bei der Bekämpfung des Menschenhandels die verschiedensten Akteure zusammen – von der Polizei über die Strafverfolgung und den Opferschutz bis hin zu den Migrationsämtern. Mit der Koordinationsstelle KSMM besteht zudem eine zentrale Stelle für die Bekämpfung der Delikte.
Der Nationale Aktionsplan für die Jahre 2012 – 2014, den Sommaruga nun vorstellte, soll die Zusammenarbeit der Stellen verstärken und klar benennen, wer für welche Massnahme verantwortlich ist. Die Justizministerin will den Kampf gegen den Menschenhandel auf vier Säulen abstützen: Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz sowie nationale und internationale Partnerschaften.
Wichtige Rolle der Kantone
Eine Schlüsselrolle spielen die Kantone. So sieht der Aktionsplan zum Beispiel vor, dass sich in jedem Kanton ein speziell geschulter Staatsanwalt um die Fälle von Menschenhandel kümmern soll. Heute gibt es dies erst in zwei Kantonen. Für die Verfolgung von Menschenhändlern sind in den meisten Fällen die kantonalen Strafbehörden zuständig. Die Justizbehörden des Bundes kommen nur bei organisierter Kriminalität zum Zug.
Auch beim Opferschutz werden die Kantone gefordert: Ein nationales Schutzprogramm soll dafür sorgen, dass die Opfer von Menschenhandel künftig in jedem Kanton gleich behandelt und geschützt werden. Es ergänzt das neue Zeugenschutzgesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
In rund der Hälfte aller Kantone gibt es heute bereits sogenannte Runde Tische zum Thema Menschenhandel, an denen Experten aus den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz zusammenarbeiten. Sommaruga erwartet, dass nun «alle anderen nachziehen».