Justizministerin Simonetta Sommaruga hat den Zeitplan zur vorläufigen Umsetzung der Abzocker-Initiative bekannt gegeben: Die Verordnung mit Ausführungsbestimmungen soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Die Abzocker-Initiative, die das Stimmvolk am 3. März angenommen hat, verpflichtet den Bundesrat dazu, innerhalb eines Jahres eine Verordnung zur Umsetzung zu erlassen, also spätestens bis am 1. März 2014.
Sommaruga hat nun das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, die Arbeiten so zu planen, dass die Verordnung am 1. Januar in Kraft gesetzt werden kann, wie das Bundesamt am Dienstag mitteilte. Ein Entwurf soll bis Ende Mai vorliegen.
Im Sommer werden die interessierten Kreise angehört. Das BJ will zudem zu einzelnen Fragen die Meinung von Experten einholen. Im Herbst soll die Anhörung ausgewertet und der Verordnungsentwurf überarbeitet werden.
Die Verordnung wird solange gelten, bis das Parlament die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umgesetzt hat. Über das weitere Vorgehen bei der Aktienrechtsrevision, die im Hinblick auf die Abstimmung sistiert worden war, werde das Parlament demnächst entscheiden, hält das BJ fest.