Die Strafanzeige des vor dem Bundesstrafgericht angeklagten Financiers Dieter Behring gegen Bundesanwalt Michael Lauber wird von einem Sonderstaatsanwalt geprüft. Dieser hat nun zu entscheiden, ob die Strafanzeige begründet ist.
Das hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) entschieden und den Beschluss am Dienstag auf ihrer Webseite mitgeteilt. Mit der Prüfung der Anzeige betraut wurde Thomas Hansjakob, der Erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen.
Der wegen Betrugs und Geldwäscherei angeklagte Financier Behring wirft Lauber, dessen Stellvertreter Ruedi Montanari und einem weiteren Staatsanwalt des Bundes unter anderem Amtsmissbrauch und Irreführung der Rechtspflege vor. Hansjakob wird nun prüfen, ob an der Anzeige etwas dran ist.
Sollte er zum Schluss kommen, dass die Anzeige substanzlos ist, kann er eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen, wie die AB-BA schreibt. Ficht Behring diese nicht an, ist die Anzeige vom Tisch.
Sieht Hansjakob jedoch Anzeichen für ein möglicherweise strafbares Verhalten, ist das Parlament am Zug: Der Sonderstaatsanwalt muss bei den zuständigen Kommissionen der Räte um die Ermächtigung ersuchen, eine Strafuntersuchung gegen Lauber und Montanari zu eröffnen.
Ob die Immunität aufgehoben und eine Untersuchung eröffnet wird, entscheidet dann das Parlament. Anders würde das Verfahren beim dritten von der Anzeige Betroffenen verlaufen, dem Staatsanwalt Tobias Kauer. Kauer ist nicht vom Parlament gewählt worden.
Der Prozess gegen Dieter Behring am Bundesstrafgericht in Bellinzona war im Juni geführt worden. Behring soll zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben. Das Urteil soll am 30. September eröffnet werden.