Der Hörgerätehersteller Sonova muss wegen einer Verletzung der Publizitätspflicht eine Busse von 2 Mio. Fr. zahlen. Die Sanktionskommission des Börsenbetreibers SIX Swiss Exchange auferlegte Sonova die Busse. Grund ist eine Gewinnwarnung vom 16. März 2011, die zu spät publiziert wurde.
Sonova akzeptiere den Entscheid, teilte der Hörgerätehersteller am Dienstag mit. Obwohl man nicht überall mit der Würdigung und Begründung durch die Sanktionskommission einverstanden sei, werde der Entscheid nicht weitergezogen.
Laut Mitteilung von Sonova hat die Sanktionskommission entschieden, dass die Gewinnwarnung bereits am 4. März 2011 hätte veröffentlicht werden sollen. Sonova habe damit gegen die Vorschriften des Kotierungsreglements zur ad-hoc-Publizität verstossen.
Die Busse belastet die Erfolgsrechnung der Sonova laut Mitteilung nicht, entsprechende Rückstellungen seien bereits im Finanzjahr 2010/11 gebildet worden.
Am Montagabend war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen den ehemaligen Finanzchef von Sonova im Zusammenhang mit dem Insiderskandal eingestellt wird. Oliver Walker habe seine Optionen verkauft, bevor er Kenntnisse über die Umsatzzahlen des Hörgeräteherstellers hatte.
Verfahren noch am Laufen
Die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda entsprechende Informationen. Gemäss der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wird zum jetzigen Zeitpunkt nur das Verfahren gegen Walker eingestellt. Die anderen Verfahren sind noch am Laufen.
Der Verdacht auf Insiderhandel führte im März 2011 zum Rücktritt des Führungstrios des Hörgeräteherstellers. Neben Finanzchef Oliver Walker nahmen auch Verwaltungsratspräsident Andy Rihs sowie der damalige Konzernchef Valentin Chapero den Hut.
Im Zentrum des Skandals stand die Gewinnwarnung vom 16. März und zuvor getätigte Aktien- und Optionsverkäufe. Das Unternehmen teilte überraschend mit, es werde im Geschäftsjahr 2010/2011 seine Ziele wegen Problemen in den USA nicht erreichen.
Zeitgleich kam ans Licht, dass Führungsverantwortliche in den zwei Wochen vor der Gewinnwarnung Aktien und Optionen ihres Unternehmens im Wert von über 47 Mio. Fr. verkauft hatten.
Es bestand der Verdacht des Insiderhandels. Die Staatsanwaltschaft Zürich sowie die Schweizer Börse SIX hatten daraufhin eine Untersuchung eröffnet. Zudem forderten Investoren vom Unternehmen Schadenersatz.