Anderthalb Jahre nach dem Startschuss haben sich die Delegationen der Post und der Gewerkschaften auf neue Gesamtarbeitsverträge (GAV) einigen können. Jede der drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG erhält je einen neuen GAV.
Dessen Eckwerte sind in einem übergeordneten Dach-GAV geregelt und gelten für alle drei Konzerngesellschaften.
Die Parteien einigten sich auf Vertragswerke, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeitenden wahren, hiess es am Montag in einem gemeinsamen Communiqué der Gewerkschaft syndicom, des Personalverbands transfair und der Post. Zudem würden die gesellschaftlichen Veränderungen und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Im neuen Dach-GAV ist unter anderem geregelt, dass die heute geltenden automatischen Lohnerhöhungen aufgrund der Anstellungsdauer entfallen. Die entsprechende Lohnsumme werde jedoch grundsätzlich für individuelle Lohnmassnahmen im Rahmen der jährlichen Lohnverhandlungen bereitgestellt.
Längerer Mutter- und Vaterschaftsurlaub
Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit, Pikettdienst und Stellvertretung werden zudem neu in der Pensionskasse versichert. Der Mutterschaftsurlaub wird von 16 auf 18 Wochen, der Vaterschaftsurlaub von 2 auf 10 Tage erhöht.
Ab dem 58. Lebensjahr haben Mitarbeitende neu einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Sie können den Beschäftigungsgrad auf bis zu 50 Prozent auf Basis einer Vollzeitstelle reduzieren. Alle Konzerngesellschaften halten ausserdem an der 42-Stunden-Woche fest.
Ab nächstem Jahr gültig
Das Verhandlungsergebnis muss noch von den Entscheidgremien aller Sozialpartner bestätigt werden. Die Ratifizierung wird auf Ende April 2015 erwartet. Die neuen GAV werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2018 gültig sein.
Im Anschluss an die Ratifizierung starten die Verhandlungen für die Anstellungsbedingungen weiterer Konzerngesellschaften. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
Modernere Verträge
Die Schweizerische Post und die Gewerkschaften hatten Mitte August 2013 mit den Verhandlungen über einen neuen GAV begonnen mit dem Ziel, den heutigen GAV, der über elf Jahre alt ist, zu modernisieren und ihn auf die künftigen Herausforderungen auszurichten.
Die Post ist verpflichtet, mit den Gewerkschaften innert zwei Jahren nach der Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft über einen GAV zu verhandeln – also bis Mitte 2015. Das fordert die neue Postgesetzgebung, die seit Ende 2012 in Kraft ist.