Im Kanton Aargau sollen die Gastwirtschaftsbetriebe vor kirchlichen Feiertagen nicht bereits um 0.15 Uhr schliessen müssen. Das fordert die SP-Grossratsfraktion in einer am Dienstag eingereichten Motion. Die Piratenpartei sammelt derzeit Unterschriften für eine gleichlautende Volksinitiative.
Die geltende Bestimmung im kantonalen Gastgewerbegesetz sei «nicht mehr zeitgemäss» und basiere «auf alten, ausschliesslich religiös geprägten Wertgrundlagen», heisst es in der Begründung der SP-Motion.
Das sogenannte Tanzverbot habe in einer fortschrittlichen und säkularisierten Gesellschaft keinen Platz mehr. Es schränke Kultur- und Konzertlokale an den betroffenen Tagen stark in der Programmgestaltung ein.
An diesen Tagen wollten jedoch viele Menschen ihr oftmals verlängertes Wochenende feiern. Dies sei in den Kantonen wie Bern, Basel, Luzern oder Zürich möglich. Aargauer Nachtschwärmer müssten daher ausweichen.
Einschränkungen im Aargau
Im Kanton Aargau besteht jedoch kein eigentliches Tanzverbot, wonach Tanzveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen untersagt sind.
Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.
An einem Samstag und an Sonn- und Feiertagen wie Neujahr oder Auffahrt müssen die Lokale um 2.00 schliessen, unter der Woche um 0.15 Uhr. Der Gemeinderat kann jedoch nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung andere Öffnungszeiten bewilligen.
Volksinitiative lanciert
Mitte Oktober hatten Exponenten der Aargauer Piratenpartei die kantonale Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot!» lanciert. Das Ziel ist ebenfalls, die entsprechende Bestimmung aus dem Gastgewerbegesetz zu streichen.