Die SP des Kantons Aargau will eine Amtszeitbeschränkung für ihre Bundesparlamentarier, Regierungsmitglieder und parteiinterne Amtsträger einführen. Über die Beschränkung von 12 Jahren entscheidet ein ausserordentlicher Parteitag.
Die SP-Geschäftsleitung will jedoch eine Ausnahmeregelung in den Parteistatuten verankern, wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen zum Parteitag vom 10. Januar hervorgeht.
Mit einer Zweidrittelmehrheit soll der Parteitag eine Person erneut nominieren können, obwohl diese bereits 12 Jahre im Amt ist. Damit will die Partei die Möglichkeit schaffen, „motivierte, engagierte und in den Parteistrukturen verankerten Mandats- respektive Amtsträger eine Weiterarbeit zu ermöglichen“.
Keiner Amtszeitbeschränkung sollen vorerst die Grossrätinnen und Grossräte unterstellt werden. Für die Nominationen der Grossräte sind die SP-Bezirksparteien zuständig, denen die Kantonalpartei nicht reinreden will.
Die Bezirksparteien und Sektionen erhielten so Gelegenheit, im für sie richtig erscheinenden Zeitpunkt entsprechende Regelung vor Ort zu diskutieren und zu erlassen, sagte SP-Parteipräsident Marco Hardmeier auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Personalplanung vereinfachen
Die Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren sei eine „sinnvolle Zeiteinheit“, hält die SP-Geschäftsleitung in ihrem Antrag fest. Dadurch werde gewährleistet, dass die vom Parteitag oder vom Volk gewählten Mandats- respektive Amtsträger sich substantiell in ihr Amt einarbeiten könnten.
Auch werde die Personalplanung übersichtlicher, weil ein Personalwechsel „in der Tendenz eher absehbar werden und nicht rein zufällig oder willkürlich erfolgen“. Auf Amtszeitbeschränkung bezüglich Lebensalter soll verzichtet werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen
Amtszeitbeschränkungen kennen unter anderem die SP-Kantonalparteien Bern, Zürich und Genf. Die Regelungen sind unterschiedlich gestaltet.
So kann im Kanton Bern ein Mitglied höchstens während vier aufeinanderfolgenden Legislaturperioden dem Grossen Rat, dem Regierungsrat oder dem eidgenössischen Parlament angehören. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsleitung.
Spezielle Regelungen gelten im Kanton Zürich für SP-Nationalrätinnen und Nationalräte. Sie müssen nach mehr als drei Amtsperioden (12 Jahre) an der Delegiertenversammlung mindestens eine Zweidrittelmehrheit erringen, damit sie erneut für die Nationalratsliste nominiert werden können.