Die Aargauer SP will die Krankenkassenprämien stärker verbilligen. Sie plant die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative. Der Kanton soll rund 40 Millionen Franken pro Jahr mehr verteilen. Die Prämien werden derzeit mit 280 Millionen Franken verbilligt.
Die Initiative «bezahlbare Krankenkassenprämien für alle» hat zum Ziel, dass Haushalte, deren Prämienbelastung zehn Prozent des massgebenden Einkommens übersteigt, Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, wie die SP Aargau am Mittwoch mitteilte.
Der Kanton soll mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrages an die individuelle Prämienverbilligung aufbringen. Die steigenden Krankenkassenprämien sind gemäss SP zum grössten Problem für die tiefen und mittleren Haushalteinkommen geworden.
Die SP-Delegierten gaben der Geschäftsleitung am Dienstagabend in Zofingen grünes Licht. Die Initiative soll im April lanciert werden. Damit im Aargau eine Initiative zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahres 30000 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.
177’000 Personen erhalten Verbilligungen
Im Aargau erhielten 2013 rund 28 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner eine Verbilligung bei der obligatorischen Krankenversicherung. Das sind 177’804 Personen, inklusive Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe.
Die Gesamtsumme belief sich auf 278,3 Millionen Franken. Das Geld stammte zu über 60 Prozent aus der Bundeskasse: Der Anteil des Bundes betrug 169,8 Millionen und der Anteil des Kantons 98,5 Millionen Franken. Der Anteil des Aargaus müsste gemäss Initiative auf 136 Millionen Franken steigen – also um 38 Millionen Franken.
Parlament beschloss höhere Hürden
In der politischen Diskussion läuft die Entwicklung im Kanton jedoch in die umgekehrte Richtung. Vor einem Jahr beschloss der Grosse Rat, die Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien zu erhöhen.
Der Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung wurde um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent angehoben. So werden pro Jahr 12 Millionen Franken weniger ausbezahlt.
Zudem liegt eine Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung auf dem Tisch. Der Regierungsrat will die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien reformieren.
Einkommen soll anders berechnet werden
Die Totalrevision sieht vor, dass das massgebende Einkommen für die Berechnung der Verbilligung anders als heute berechnet wird. So sollen Unterhaltskosten für die Liegenschaft, Beiträge an die zweite Säule (Pensionskasse) und an die dritte Säule (private Vorsorge) nicht mehr ins Gewicht fallen. Dieser Vorschlag geht auf eine Forderung der SP zurück.
Derzeit gibt es Personen, die ihre Steuerabzüge so stark optimieren, dass sie trotz eines guten Einkommens Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Zudem will der Regierungsrat eine Meldepflicht mitsamt Sanktionen für Personen einführen, wenn sich deren wirtschaftlichen Verhältnisse stark verbessert haben.
Der Kanton will pro Jahr bis zu 20 Millionen Franken sparen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass mit der Totalrevision des Gesetzes und mit der höheren Hürde im Jahr 2017 rund 19,4 Millionen Franken und 2018 rund 25,9 Millionen Franken gespart werden können.