In Spanien sollen Frauen künftig nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung abtreiben können. Am Freitag wurde der Gesetzesentwurf vom Kabinett beschlossen.
Spaniens konservative Regierung will das Recht auf Abtreibung deutlich einschränken. Der am Freitag vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter erlaubt ist.
Dies sagte Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón. Frauenrechtler und die Opposition hatten das Vorhaben scharf kritisiert. Bisher gilt in Spanien ein Recht auf Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Die Frist kann bis zur 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des Ungeborenen gibt.
Die Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy will die von der sozialistischen Regierung im Jahr 2010 eingeführte Regelung nun wieder rückgängig machen. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Parlament gilt als wahrscheinlich, da die Volkspartei dort über eine absolute Mehrheit verfügt.
Die Regierung knüpft damit an ein Gesetz aus dem Jahr 1985 an, auch wenn eine Abtreibung anders als damals nicht mehr als Straftat gelten soll. Das Vorhaben war ein Wahlversprechen Rajoys.
Kritiker sprechen von Rückfall
Die stellvertretende Vorsitzende der Sozialisten, Elena Valenciano, sprach von einer «unbegreiflichen Einschränkung der Freiheit von Frauen». Frauenrechtler warnten, Spanien werde dadurch um 30 Jahre zurückgeworfen.
Auch der Vorsitzende des Bündnisses für Familienplanung, Luis Enrique Sánchez, warnte vor einem Rückfall in die 80er Jahre, als spanische Frauen gezwungen gewesen seien, für Abtreibungen nach Frankreich oder Grossbritannien zu reisen.
In nahezu allen europäischen Ländern sind Abtreibungen legal. In einer Umfrage vom Mai hatten sind 46 Prozent der Spanier für eine Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage ausgesprochen. 41 Prozent waren für eine strengere Regelung.