Spitalärzte und -ärztinnen befürchten in einer repräsentativen Umfrage negative Auswirkungen der per Anfang Jahr eingeführten Fallpauschalen an Schweizer Spitälern. Bedenken haben sie vor allem in Sachen Therapiefreiheit und Qualität der Versorgung.
Die Mehrheit der Ärzte – darunter solche, die mit diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) sowie Abteilungs- oder Prozesspauschalen arbeiten – steht DRG generell negativ gegenüber. Das zeigt eine Umfrage des Forschungsinstituts gfs.bern vom Sommer 2011, die am Mittwoch in der „Schweizer Ärztezeitung“ veröffentlicht wurde.
Zwei von drei Befragten (66 Prozent) waren der Ansicht, dass die Freiheit, eine bestimmte Behandlung zu wählen, mit der Einführung der Fallpauschalen beschränkt werden könnte. Beinahe ebenso viele fürchten, dass auch die Qualität der Versorgung und die Zufriedenheit der Patienten mit DRG leiden könnten.
1 Prozent dagegen erwartete positive Auswirkungen auf die Therapiefreiheit, und 3 Prozent schätzten, dass sich die Versorgung der Patienten verbessere. 12 respektive 18 Prozent sahen keinen Einfluss der Fallpauschalen auf Therapiefreiheit und Qualität der Versorgung. 21 Prozent äusserten sich zu den beiden Punkten nicht.
Die meisten positiven Erwartungen haben Spitalärzte von den neuen Pauschalen, wenn es um die Transparenz der Behandlung (20 Prozent) respektive das Management des Behandlungsablaufs (17 Prozent) geht. Die negativen Erwartungen waren aber auch in diesen Punkten höher. Über 20 Prozent äusserten sich nicht dazu.
Wenige „blutige Entlassungen“
63 Prozent gaben weiter an, dass ihr Spital über eine DRG-Strategie verfüge – und bewerteten diese eher positiv. 9 Prozent der Spitalärztinnen und -ärzte dagegen konnten keine Strategie des Spitals ausmachen. Sie sahen den Umgang ihres Spitals mit DRG denn auch eher kritisch.
Sogenannte „blutige Entlassungen“ – wenn Patienten wegen derselben Erkrankung innerhalb von 30 Tagen erneut ins Spital kommen – gibt es gemäss der Umfrage selten und mit DRG tendenziell eher seltener. Die Studie verfügt aber über keine Zahlen, wie viele der befragten Ärzte effektiv mit welchem System abrechnen.
Anfang 2012 eingeführt
Die diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) wurden im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung am 1. Januar eingeführt. Alle Behandlungen werden anhand von medizinischen Kriterien einer Fallgruppe zugeordnet.