Grossverdiener müssen sich künftig stärker an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beteiligen. Neu wird auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315’000 Franken ein Beitragsprozent erhoben.
Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die kleine Kammer hiess die Vorlage mit 26 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Das Parlament selbst hatte die Anpassung verlangt, es stimmte einem entsprechenden Vorstoss zu.
Heute wird auf Löhnen bis 126’000 Franken ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,2 Prozent erhoben. Lohnanteile zwischen 126’000 und 315’000 Franken werden seit 2011 mit einem so genannten Solidaritätsprozent belegt.
Auf Lohnbestandteilen von über 315’000 Franken werden dagegen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Nun wird die Deckelung aufgehoben, damit die Arbeitslosenversicherung rascher entschuldet werden kann.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen das Prozent je zur Hälfte. Damit kommen pro Jahr gegen 100 Millionen Franken mehr zusammen. Insgesamt kann die Arbeitslosenversicherung so jährlich 400 Millionen Franken Schulden abbauen. Ende 2012 lag der Schuldenstand bei rund 5 Milliarden Franken.
Am Versicherungsprinzip wird nichts geändert: Nach wie vor sind Löhne nur bis 126’000 Franken versichert. Das Solidaritätsprozent wird so lange erhoben, bis die ALV ihre Schulden abgebaut und ihr Betriebskapital mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat. Dies dürfte laut Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann 15 Jahre dauern.
35 Franken pro Monat
Bei einem Einkommen von 400’000 Franken geht es um eine zusätzliche Abgabe von 35 Franken pro Monat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei einem Einkommen von einer Million um etwa 285 Franken. Aus Sicht der Mehrheit in den Räten ist dies für die Betroffenen verkraftbar.
Nur ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung verdiene mehr als 315’000 Franken, gab Urs Schwaller (CVP/FR) im Namen der vorberatenden Kommission zu bedenken. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von einer bescheidenen Massnahme.
SVP und FDP dagegen
Im Rahmen der 11. ALV-Revision hatte das Parlament ein Solidaritätsprozent ohne Obergrenze noch abgelehnt. Diesmal stellten sich nur noch die SVP und die FDP dagegen. Sie kritisierten vor allem, dass die Belastung für die Wirtschaft steige. Die hohen Löhne seien schon steuerlich stark belastet, gab Roland Eberle (SVP/TG) zu bedenken.
Schneider-Ammann erwiderte, eine finanziell gesunde Arbeitslosenkasse sei wichtig für die Wirtschaft. Einzelne Wirtschaftszweige würden zwar tatsächlich stärker belastet, etwa die Finanz- und Dienstleistungsindustrie. Es handle sich aber um eine moderate Belastung. Gesamtwirtschaftlich seien keinen negativen Auswirkungen zu erwarten.