Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden haben sich die SRG und die Mediengewerkschaft SSM doch noch auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Dieser soll Anfang 2013 in Kraft treten und vier Jahre gelten.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen im Mai dieses Jahres hatte die SRG weitere Verhandlungen kategorisch ausgeschlossen. Damit drohte ab 2013 erstmals in der Geschichte der SRG ein vertragsloser Zustand.
Die Wiederaufnahme der Verhandlungen vor wenigen Tagen hat nun eine Einigung nach der insgesamt siebten Verhandlungsrunde gebracht. Die Gewerkschaft SSM drückte ihre Erleichterung darüber aus, dass nun die Grundlage für die Fortführung der 50-jährigen GAV-Tradition bei der SRG geschaffen worden sei. Dem GAV unterstehen rund 5000 Mitarbeitende.
SSM: „Einigermassen ausgewogen“
Einer der zentralen Streitpunkte im Feilschen um den GAV waren die von der SRG angestrebten Kürzungen bei den Zulagen für Überstunden. Gemäss der Gewerkschaft SSM hätten nach den ursprünglichen Plänen insbesondere jene Mitarbeiter, die an Wochenenden und in der Nacht arbeiten, mit finanziellen Einbussen rechnen müssen.
Wie SSM-Präsidentin Barbara Büttner auf Anfrage sagte, wurde das Zulagensystem „vereinfacht“, womit auch einige Kürzungen einhergingen. Unter dem Strich stehe als Ergebnis aber ein „einigermassen ausgewogenes Paket“.
„Wir konnten in der Schlussrunde noch sehr viel erreichen“, sagte die abtretende SSM-Präsidentin weiter. Beide Seiten hätten sich gegenüber den ergebnislosen Verhandlungen „ernsthaft bewegt“. Ein vertragsloser Zustand habe vermieden werden können. Damit sei das wichtigste Ziel erreicht, sagte Büttner.
Die Einigung bei der SRG sei ein wichtiges Signal für den gesamten Mediensektor, wo mit Ausnahme der Romandie seit Jahren ein vertragsloser Zustand herrsche.
Urabstimmung über Vertrag
Die SRG schreibt in ihrer Mitteilung, sie habe „ihr Ziel, den GAV zu vereinfachen und moderate Einsparungen zu erzielen, nicht vollumfänglich erreicht“. Mediensprecher Daniel Steiner äusserte sich auf Anfrage aber trotzdem „zufrieden“ mit dem neuen GAV. Über den Inhalt des Vertrags wollten beide Parteien keine weiteren Angaben machen.
Der GAV wird nun am 5. Oktober der Branchenkonferenz der SSM vorgelegt, welche wiederum den SSM-Mitgliedern eine Empfehlung ausspricht. Am 30. Oktober schliesslich werden die Mitglieder in einer Urabstimmung über den Vertrag befinden.
Gemäss SSM-Präsidentin Büttner ist die Zustimmung der Basis keinesfalls gesichert. Insbesondere von Seiten der Westschweizer Vertreter rechnet Büttner mit Widerstand.