SRG muss weiter auf Internetwerbung verzichten

Im Streit um die Internetwerbung kommt der Bundesrat den Verlegern entgegen: Die Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR darf weiter keine Onlinewerbung verkaufen. Im Gegenzug erlaubt es die Landesregierung der SRG, ihre Internetseiten publizistisch auszubauen.

Logo der SRG am Fernsehhaus in Leutschenbach (Archiv) (Bild: sda)

Im Streit um die Internetwerbung kommt der Bundesrat den Verlegern entgegen: Die Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR darf weiter keine Onlinewerbung verkaufen. Im Gegenzug erlaubt es die Landesregierung der SRG, ihre Internetseiten publizistisch auszubauen.

Eigentlich hätte sich der Bundesrat im Streit um die Onlinewerbung eine selbständige Einigung zwischen der SRG und den Verlegern gewünscht. Weil die Verhandlungen Ende Juni nach einem zweijährigen Streit in einer Sackgasse geendet waren, übernahm Medienministerin Doris Leuthard das Zepter.

Wie der Bundesrat nun entschied, muss die SRG auch künftig darauf verzichten, für ihre Internetseiten Werbung zu verkaufen. Angesichts der positiven Entwicklung der Werbeeinnahmen der SRG sei dieser Entscheid vertretbar. „Der SRG geht es nicht so schlecht“, sagte Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Kein endgültiger Entscheid

Sie werde die Geschäftszahlen der SRG aber im Auge behalten und wenn nötig auf diesen Entscheid zurückkommen, versprach die Medienministerin. Grundsätzlich sei der Bundesrat nämlich weiter davon überzeugt, dass die SRG mittelfristig auch im Internet kommerziell tätig sein müsse, „um die Gebührenzahler – und damit uns alle – zu entlasten“. Denn die Werbeeinnahmen flössen immer mehr ins Internet ab.

Die Verleger, die sich mit aller Kraft dagegen gewehrt hatten, der SRG Werbung im Internet zu erlauben, erzielten mit dem Entscheid Leuthards einen Sieg. Allerdings nicht auf der ganzen Linie: Denn die Medienministerin will der SRG im Gegenzug erlauben, das publizistische Angebot im Internet auszubauen.

Innerhalb eines gewissen Spielraums soll die SRG künftig auf ihren Internetseiten auch Beiträge veröffentlichen dürfen, die keinen direkten Bezug zu ihren Radio- und Fernsehsendungen haben. „Es ist wenig sinnvoll, wenn die SRG Videos im Netz erst dann zeigen darf, wenn sie bereits in der Tagesschau gelaufen sind“, sagte Leuthard.

Nur kurze Texte im Internet

Die Lockerung soll auch für Textbeiträge gelten, wegen der Konkurrenzsituation zu den Internetseiten der Printmedien allerdings unter strengen Auflagen. Für Leuthard ist es denkbar, die Textlänge auf rund 1000 Zeichen zu begrenzen.

Mehr Geld soll die SRG für die Online-Aktivitäten nicht erhalten. Die SRG beschäftige bereits heute eine Onlineredaktion, sagte die Medienministerin dazu.

Sie betonte, dass sie bei ihren Entscheiden vor allem die Sicht der Leserinnen, Zuhörer und Zuschauer einnehme. „Gerade das jüngere Publikum will everything, everytime, everywhere“, sagte sie. Die SRG müsse doch auch eine Chance haben, sich diesem neuen Konsumverhalten anzupassen – um den Anschluss an die Konkurrenz wie Google oder Facebook nicht zu verlieren.

Gleichzeitig werde es den Service Public immer brauchen, zeigte sie sich überzeugt. Allerdings kann sich die Medienministerin vorstellen, diesen auch über das Internet zu verbreiten: „Das Service-Public-Bedürfnis bleibt dasselbe. Aber die Instrumente verändern sich.“

Nächster Artikel