SRG-Ombudsstelle: Deutlich mehr Beanstandungen

Bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz sind im vergangenen Jahr 171 Beanstandungen von Sendungen bei Radio und Fernsehen eingegangen. Das sind 37 mehr als 2010.

Ombudsmann Achille Casanova (Archiv) (Bild: sda)

Bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz sind im vergangenen Jahr 171 Beanstandungen von Sendungen bei Radio und Fernsehen eingegangen. Das sind 37 mehr als 2010.

Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt erachteten knapp ein Viertel der Beanstandungen als „mehr oder weniger berechtigt“, wie die SRG Deutschschweiz am Dienstag mitteilte. Bei 50 der 171 Reklamationen sei es rechtlich nicht möglich gewesen, formell auf die Eingaben einzutreten.

Von den 116 materiell behandelten Ombudsfällen betrafen 14 das Radio, 101 das Fernsehen und 1 das übrige publizistische Angebot (Online), das neu ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle fällt.

Wie in früheren Jahren wurden vor allem Informationssendungen beanstandet. Auffällig sei, dass in Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen im Oktober des vergangenen Jahres lediglich 6 Beanstandungen eingereicht worden seien, heisst es in der Mitteilung. Davon sei lediglich eine als berechtigt beurteilt worden.

„Tagesschau“ am meisten beanstandet

Spitzenreiter bei den beanstandeten Fernsehsendungen war die „Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens mit 18 Eingaben, gefolgt vom „Wort zum Sonntag“ und von „Einstein“ mit je 9 Eingaben. Beim Radio wurden drei Nachrichtensendungen beanstandet. Je zwei Reklamationen betrafen „Rendez-vous“ und „Echo der Zeit“.

In über 50 Prozent der Fälle wurde bemängelt, die Sendungen seien nicht sachgerecht oder politisch tendenziös. Ein Fünftel machte geltend, eine Sendung diffamiere eine Person, Vereinigung oder Firma.

Knapp ein Fünftel der Reklamationen betrafen allgemeine Einwände und technische Probleme. In rund einem Zehntel der Eingaben wurde eine Sendung als sexuell anstössig oder unethisch bezeichnet.

Kaum reklamiert wurde laut SRG wegen der Verletzung religiöser Gefühle oder wegen Gewaltdarstellungen. Von den erledigten Beanstandungen wurden lediglich 13 (Vorjahr 9) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) weitergeleitet.

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