Die Schweizer Staatsanwälte wollen mehr auf die Fahndung im Internet setzen. Sie haben dahingehende Empfehlungen zur Öffentlichkeitsfahndung bei Ausschreitungen und Krawallen verabschiedet.
Die Schweizer Staatsanwälte wollen mehr auf die Fahndung im Internet setzen. Sie haben dahingehende Empfehlungen zur Öffentlichkeitsfahndung bei Ausschreitungen und Krawallen verabschiedet. Vorgesehen ist ein dreistufiges Modell, das in der Veröffentlichung von Bildern im Internet gipfelt.
Unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes sei eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete öffentliche Fahndung unter Nutzung der Medien, insbesondere des Internets, auch in diesen Bereichen zulässig, teilte die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz am Montag mit. Es müssten dafür ein dringender Tatverdacht vorliegen, eine Person bei einer Straftat abgebildet und alle polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsmassnahmen ausgeschöpft sein.
Als letzte Möglichkeit
Das dreistufige Modell sieht vor, dass zuerst die Veröffentlichung angekündigt wird. Melde sich auf die Ankündigung innert Wochenfrist niemand, so würden die Bilder in einem zweiten Schritt verpixelt ins Internet gestellt. Erst wenn wiederum innerhalb einer Woche keine Meldung eingehe, würden die Aufnahmen in einem dritten Schritt unverpixelt veröffentlicht.
Eine weitere Empfehlung, die an der Delegiertenversammlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) in Yverdon verabschiedet wurde, betrifft die Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung komplexer Kriminalität, insbesondere von Menschenhandel. Sie regelt im Wesentlichen die Koordination der Verfahren zwischen beteiligten Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft.
Jeder Kanton habe eine Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit Menschenhandel bezeichnet. Vorgesehen sei auch der Einbezug der Bundesanwaltschaft in die Verfahren. Sie unterstütze bei Bedarf die kantonale Verfahrensleitung mit technischen und personellen Ressourcen.
Neue Strafmassempfehlungen
Als Folge des neuen Rasertatbestandes hat die KSBS zudem ihre Strafmassempfehlungen angepasst und die Sanktionen entsprechend verschärft. Derzeit seien auch die Sanktionsempfehlungen im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand in Überarbeitung.
Die 1994 gegründete KSBS hat ihren Namen in Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) geändert. Erklärtes Ziel sei, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit gesamtschweizerisch zu fördern und auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinzuwirken.
Die Delegiertenversammlung wählte als Nachfolger des altershalber zurücktretenden Präsidenten Andreas Brunner den Berner Generalstaatsanwalt Rolf Grädel zum neuen Präsidenten. Er wird sein Amt Mitte Januar 2014 antreten.