Staatsanwalt fordert 17 Jahre Freiheitsentzug in Sado-Maso-Prozess

Der Staatsanwalt hat im Sado-Maso-Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur seinen Strafantrag gestellt: Er verlangt eine Verurteilung des Angeklagten zu 17 Jahren Freiheitsentzug.

Das Bezirksgericht Winterthur verhandelt einen Fall aus der Sado-Maso-Szene (Archiv) (Bild: sda)

Der Staatsanwalt hat im Sado-Maso-Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur seinen Strafantrag gestellt: Er verlangt eine Verurteilung des Angeklagten zu 17 Jahren Freiheitsentzug.

Vorgeworfen werden dem 53-jährigen Schweizer unter anderem Vorbereitungshandlungen zu Mord. Der Mann aus dem Raum Winterthur hatte im Internet eine ihm bekannte Frau und deren 12-jährige Tochter zur Schlachtung angeboten.

In einem einschlägigen Forum schaltete er im Jahr 2010 ein Inserat, in dem er einen Sadisten suchte. Im Namen der damals 27-jährigen Frau schrieb er, dass sie masochistisch veranlagt sei und zusammen mit ihrer Tochter malträtiert und allenfalls sogar getötet werden wolle. Es sollten sich erfahrene Sadisten melden, die sie am Spiess braten wollten.

Als Absender soll der Angeklagte den richtigen Namen und die Adresse der Frau angegeben haben. Der Plan bestand gemäss Anklage darin, dass die Frau entführt, sexuell misshandelt und schliesslich getötet würde. Der Plan misslang: Statt eines „erfahrenen Schlachtmeisters“ meldete sich ein verdeckter Ermittler.

Der ehemalige Verwaltungsangestellte sass bereits wegen Raubmordes im Gefängnis. Er hatte 1988 auf einem Rastplatz Hurst in Schönbühl BE eine 27-jährige Archäologin umgebracht und wurde dafür zu einer 15-jährigen Zuchthausstrafe verurteilt.

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