Im Prozess gegen ein französisches Rentnerpaar, das jahrzehntelang im Besitz von 271 unbekannten Werken des Malers Pablo Picasso gewesen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft eine fünfjährige Bewährungsstrafe gefordert. Der Ehemann war einst Picassos Elektriker.
Er und seine Frau hätten der Menschheit Schaden zugefügt, weil die Werke «der ganzen Welt 40 Jahre lang vorenthalten wurden», sagte Staatsanwalt Laurent Robert am Donnerstag vor Gericht im südfranzösischen Grasse. Er sei davon überzeugt, dass sich der 75 Jahre Pierre Le Guennec und seine Ehefrau Danielle der Hehlerei schuldig gemacht hätten.
Der Staatsanwalt warf dem Paar zugleich vor, das Vertrauen des Künstlers missbraucht zu haben. Als mildernden Umstand wertete er, dass das Renterpaar nicht versucht hatte, Kapital aus den Kunstwerken zu schlagen. Diese lagerten nach Angaben der Rentner fast 40 Jahren in einer Kiste in der Garage des Paares.
Le Guennec hatte vor Gericht beteuert, die Kiste mit den Kunstwerken sei ein Geschenk von Picasso und seiner Ehefrau Jacqueline gewesen. «Picasso hatte absolutes Vertrauen in mich, vielleicht wegen meiner Diskretion», sagte der frühere Elektriker, der einst in einem Landhaus des 1973 verstorbenen Jahrhundertkünstlers in Südfrankreich gearbeitet hatte. «Monsieur und Madame haben mich ‚kleiner Cousin‘ genannt.»
Picassos Erben befürchten Diebstahl
2010 wollte Le Guennec die Werke – 180 Gemälde, Collagen und Zeichnungen sowie ein Skizzenheft mit 91 Entwürfen – von Picassos Sohn Claude, dem Nachlassverwalter der Familie, als echt beglaubigen lassen. Dieser erstattete daraufhin Anzeige. Picassos Familie ist überzeugt, dass der Kunstschatz gestohlen wurde. Ihr Anwalt erhob vor Gericht den Vorwurf, der Rentner sei nur ein Strohmann für einen internationalen Kunstschieber-Ring.
Das Auftauchen der teilweise sehr wertvollen Werke, die in den Jahren 1900 bis 1932 entstanden, sorgte weltweit für Schlagzeilen. Im Mai 2011 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen das Rentnerpaar wegen «Hehlerei mit gestohlenen Objekten» eingeleitet. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.