Die beiden jungen Männer, die vor gut vier Jahren am Bahnhof Kreuzlingen zwei Gleichaltrige verprügelt haben, sollen härter bestraft werden. Dies forderte der Staatsanwalt am Montag vor dem Thurgauer Obergericht. Das Urteil wird schriftlich eröffnet.
Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen traktiert. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten zum ersten Mal nicht nur ein Standbild, sondern eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Taten.
Brutale Fusstritte gegen den Kopf
Das Bezirksgericht verurteilte den 25-jährigen Haupttäter diesen Frühling wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sechs Monate muss der junge Mann absitzen.
Der Staatsanwalt legte Berufung ein. Er verlangte am Montag vor dem Thurgauer Obergericht, wie bereits vor erster Instanz, eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher versuchter Tötung. Dafür müsse der 25-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt werden.
«Die Angeklagten sind mit einer ungeheuren Aggressivität und Brutalität auf die zufällig gewählten Opfer losgegangen, die sich nicht wehrten», sagte der Staatsanwalt. Dem Hauptangeklagten sei bewusst gewesen, dass er mit den brutalen Fusstritten gegen den Kopf eines Opfers schwerste Verletzungen in Kauf nahm. Diese hätten zum Tod führen können. Nur mit Glück, seien die Verletzungen so glimpflich ausgefallen, dass sich die Opfer vollständig davon erholen konnten.
Zu milde Strafe
Auch die zweijährige bedingte Freiheitsstrafe, die das Bezirksgericht Kreuzlingen gegen den 23-Jährigen ausgesprochen hatte, sei zu mild ausgefallen, sagte der Staatsanwalt vor Obergericht.
Der damals 19-Jährige sei auf sein Opfer zugerannt und habe ihm mit voller Wucht die Faust ins Gesicht geschlagen. Damit habe er sich der eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung schuldig gemacht und sei mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren zu bestrafen. Sechs Monate davon müssten vollzogen werden.
Keine Kuscheljustiz
Die Strafanträge der Staatsanwalt seien völlig überrissen, sagten die Verteidiger der beiden jungen Männer. Das Bezirksgericht habe die Angeklagten wegen jenen Taten zur Rechenschaft gezogen, die ihnen aufgrund des Videos nachzuweisen seien. Beide bereuten die sinnlosen Taten zutiefst, hätten das erstinstanzliche Urteil akzeptiert und die Schadenersatzzahlungen an die Opfer bereits geleistet.
Von Kuscheljustiz könne keine Rede sein. «Wenn ein junger Mann sechs Monate ins Gefängnis muss, ist das sehr einschneidend», sagte der Verteidiger des 25-Jährigen. Erneut kritisierten die Verteidiger die Veröffentlichung des Überwachungsvideos im Internet. Dadurch seien die jungen Männer bereits vor der Gerichtsverhandlung bestraft worden.