Staatsanwalt pocht zum Ende von Jackson-Prozess auf Murrays Schuld

Mit Beginn der Schlussplädoyers geht der Prozess um den Tod von US-Popstar Michael Jackson in die letzte Phase. Die Staatsanwaltschaft bekräftigte am Donnerstag ihre Überzeugung, dass der Leibarzt Conrad Murray Schuld am Tod des „King of Pop“ sei.

Conrad Murray (Mitte) mit seinen Anwälten vor Gericht (Bild: sda)

Mit Beginn der Schlussplädoyers geht der Prozess um den Tod von US-Popstar Michael Jackson in die letzte Phase. Die Staatsanwaltschaft bekräftigte am Donnerstag ihre Überzeugung, dass der Leibarzt Conrad Murray Schuld am Tod des „King of Pop“ sei.

Die Beweislage sei erdrückend, sagte Staatsanwalt David Walgren vor dem Gericht in Los Angeles. Murray habe mit „krimineller Nachlässigkeit“ gehandelt. Er habe Jacksons Tod im Juni 2009 verursacht, er sei verantwortlich dafür, dass Jacksons Kinder Prince, Paris und Blanket keinen Vater mehr hätten.

„Für sie endet dieser Fall nicht heute, morgen oder am nächsten Tag, für Michaels Kinder wird dieser Fall ewig dauern, denn sie haben keinen Vater mehr“, sagte der Staatsanwalt: „Sie haben keinen Vater wegen der Taten von Conrad Murray.“

Überdosis verabreicht?

Laut Anklageschrift soll der 58-jährige Arzt, dem fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, dem Popstar als Einschlafhilfe eine Überdosis des Schlafmittels Propofol gespritzt haben. Murray habe im Polizeiverhör gelogen, Sanitätern wichtige Informationen verschwiegen und nur an seinen eigenen Vorteil gedacht.

Das Argument der Verteidigung, Jackson sei medikamentenabhängig gewesen und könne sich das tödliche Propofol selbst verabreicht haben, als Murray nicht im Raum war, liess Walgren nicht gelten: Der Arzt habe die Pflicht, über die Medikamente seines Patienten zu wachen. „Der Arzt ist der Entscheider“, sagte er.

Nach Walgrens Auftritt vor Gericht wurde am Donnerstag auch das Schlussplädoyer der Verteidigung erwartet. Spätestens am Freitag könnte dann die Jury mit ihren Beratungen beginnen. Richter Michael Pastor las den sieben Frauen und Männern ihre Leitlinien vor und betonte, es gelte zunächst die Unschuldsvermutung.

Bis zu vier Jahre Haft

Pastor verlas auch noch einmal die Anklageschrift und erläuterte den Vorwurf der „kriminellen Vernachlässigung“, wonach jemand so nachlässig handelt, dass er einen anderen Menschen schwer verletzt oder tötet. Im Falle eines Schuldspruchs wegen fahrlässiger Tötung drohen Murray bis zu vier Jahre Haft.

In den vergangenen sechs Wochen waren 49 Zeugen, darunter Ärzte, Sachverständige, Angestellte Jacksons und Patienten Murrays, zu Wort gekommen. Mehr als 300 Tabellen, Fotos, Videos und andere Beweismittel wurden den fünf Frauen und sieben Männern der Jury vorgelegt. Murray selbst war nicht in den Zeugenstand getreten.

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