Staatsanwaltschaft akzeptiert Freispruch nach Tod von Baby

Weil es in seinem Schoppen Drogen hatte, ist 2009 in St. Gallen ein Baby gestorben. Die junge Mutter stand deswegen am Montag vor dem Kreisgericht St. Gallen. Sie wurde freigesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft appelliert nicht; sie akzeptiert das Urteil.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil im Drogen-Schoppen-Prozess (Symbolbild) (Bild: sda)

Weil es in seinem Schoppen Drogen hatte, ist 2009 in St. Gallen ein Baby gestorben. Die junge Mutter stand deswegen am Montag vor dem Kreisgericht St. Gallen. Sie wurde freigesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft appelliert nicht; sie akzeptiert das Urteil.

Das antwortete die Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es handle sich hier um einen Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft an die Grenzen der Beweisbarkeit gestossen sei. Die Staatsanwaltschaft akzeptiere den Freispruch, der mangels genügender Beweise gefällt worden sei.

Vor Gericht hatte der Staatsanwalt einen dreiteiligen Strafantrag gestellt. Er ging in seinem Vortrag davon aus, dass die Frau ihr Töchterchen bewusst habe beseitigen wollen. Möglicherweise sei es jedoch ihre Absicht gewesen, das Baby lediglich ruhig zu stellen.

Die Anklage stellte sich vor Gericht auf den Standpunkt, dass die heute 25 Jahre alte Frau entweder wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung oder fahrlässiger Tötung verurteilt werden müsse.

Die junge Frau wies vor Gericht alle Vorwürfe von sich. Sie habe ihre Tochter geliebt und dem Kind nie Schaden zugefügt.

Die Verteidigung hatte vor dem Kreisgericht auf Freispruch plädiert. Niemand wisse, was sich vor dem Tod des Babys zugetragen habe. Zu dem Schluss kam auch das Gericht. Bei der mündlichen Eröffnung wurde der Tod des Kleinkindes als Tragödie bezeichnet.

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