Im Strafprozess gegen den Unternehmer Rolf Erb hat die Staatsanwaltschaft am Freitag ihr Plädoyers mit dem Vorwurf der Skrupellosigkeit abgeschlossen. Zudem schrieb sie Erb eine aussergewöhnliche kriminelle Energie zu.
Der Angeklagte habe die ihm zur Last gelegten Delikte nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit begangen, sondern aus Geldgier heraus, sagte einer der beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft. Zur Kaschierung der tatsächlichen finanziellen Lage der schliesslich Pleite gegangenen Erb-Gruppe habe er seine Machtstellung ausgenutzt und das Vertrauen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern missbraucht.
Bereits am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, Rolf Erb wegen Urkundenfälschung, gewerbsmässigen Betrugs sowie Gläubigerschädigung mit 10 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Der Prozess wird kommenden Mittwoch mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.
Am Freitag begründete die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf, Erb habe einen vom japanischen Mitsubishi-Konzern gesprochenen Rahmenkredit missbraucht und sich so des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht. Gedacht gewesen wäre der Kredit eigentlich zur Vorfinanzierung von Autokäufen durch Schweizer Autohändler.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wurden aber die an Mitsubishi übermittelten Verkaufszahlen gefälscht, um über die Kreditlinie dem bereits arg in Schieflage geratenen Erb-Konzern zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Gemäss zitierten Zeugen hat Erb die Fälschungen persönlich angeordnet.
Schloss für Zwillinge
Ebenfalls am Freitagmorgen versuchte die Staatsanwaltschaft aufzuzeigen, dass Erb mehrere Liegenschaften, unter anderem das Schloss Eugensberg im Thurgau, sowie zahlreiche Wertpapiere nur an seine Zwillingssöhne im Babyalter überschrieb, um diese Vermögenswerte vor den Gläubigern zu schützen.
Laut der referierenden Staatsanwältin hing damals ein Darlehensvertrag, für den Erb persönlich haftete, „wie ein Damoklesschwert“ über ihm. Der Angeklagte habe daher die Schenkungen im Wissen darum gemacht, dass es in absehbarer Zeit zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn kommen würde.
Erbs im Untersuchungsverfahren gemachte Erklärungen zu den Schenkungen bezeichnete die Staatsanwältin denn auch als weitere „Mosaiksteine der Schutzbehauptungen“, mit welchen sich der gescheiterte Unternehmer seiner Schuld entledigen wollte.