Staatsanwaltschaft verlangt sechs Jahre Freiheitsstrafe für Gloor

Der ehemalige Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK, Daniel Gloor, soll für sechs Jahre hinter Gitter. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in ihrem Strafantrag vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht: Daniel Gloor verdeckt sein Gesicht vor den Medien (Bild: sda)

Der ehemalige Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK, Daniel Gloor, soll für sechs Jahre hinter Gitter. Dies forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in ihrem Strafantrag vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Ausserdem verlangte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken und eine Ersatzforderung in Höhe von 1,14 Millionen Franken.

Dem 57-jährigen früheren Kadermitglied der BVK wird vorgeworfen, es habe sich in den Jahren 2000 bis 2010 insgesamt mit knapp 1,7 Millionen Franken bestechen lassen. Gloor erkannte sich der passiven Bestechung für schuldig. Ausserdem wird ihm ungetreue Amtsführung, gewerbsmässige Geldwäscherei und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen.

Ausser Gloor stehen auch drei Mitangeklagte vor dem Zürcher Bezirksgericht. Für einen von ihnen verlangt die Staatsanwaltschaft drei Jahre teilbedingt und eine Ersatzforderung in Höhe von 3,67 Millionen Franken. Die beiden anderen Angeklagten sollen mit 18 beziehungsweise 14 Monaten bedingt bestraft werden.

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