Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud hat nach Auffassung der Waadtländer Staatsanwaltschaft keinen St. Saphorin unzulässig mit Fendant verschnitten. Die Behörde stellte fest, dass der Inhalt der von Giroud vermarkteten 100’000 Flaschen Wein gesetzeskonform war.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung wegen Betruges, Warenfälschung und Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein. Der zuständige Staatsanwalt bestätigte eine Mitteilung von Girouds Sprecher Marc Comina. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig.
2006 habe Giroud eine Charge von 100’000 Flaschen St. Saphorin in den Handel gebracht, schrieb sein Sprecher Marc Comina. Es sei das erste Mal gewesen, dass ein Walliser im grossen Massstab Waadtländer Wein vermarktet habe, während der umgekehrte Fall häufig vorkomme.
2009 reichte ein Waadtländer Winzer im Zusammenhang mit diesem Geschäft eine Strafklage gegen Giroud ein, zog sie aber zwei Jahre später zurück, wie Comina schrieb. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft habe ihre Untersuchung dennoch fortgesetzt, um die genaue Herkunft des vermarkteten Weins zu bestimmen.
«Zu Unrecht beschuldigt»
Giroud stellte fest, dass er zu Unrecht beschuldigt worden sei, mit Bereicherungsabsicht Wein gepanscht zu haben. Er sei wegen seiner önologischen Praktiken bisher noch nie verurteilt worden.
Ein zweites Verfahren der Waadtländer Staatsanwaltschaft gegen Giroud zu einem Steuerdossier ist noch hängig. Und im Kanton Genf läuft ein weiteres Verfahren gegen den Weinhändler und drei weitere Personen wegen Hackerangriffen, namentlich auf Computer von Journalisten.