Staatsanwaltschaft zieht Berufung im Gymilehrer-Prozess zurück

Ein Deutschlehrer an der Kantonsschule Rämibühl in Zürich soll seine 14- bis 15-jährigen Schüler mit verbotener Pornographie im Unterricht konfrontiert haben. Mangels Beweisen sprach ihn das Bezirksgericht Zürich im Herbst von dem Hauptvorwurf frei. Die Staatsanwaltschaft zog nun die Berufung zurück.

Saal im Zürcher Obergericht: Im Gymilehrer-Prozess zog die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Deutschlehrer an der Kantonsschule Rämibühl in Zürich soll seine 14- bis 15-jährigen Schüler mit verbotener Pornographie im Unterricht konfrontiert haben. Mangels Beweisen sprach ihn das Bezirksgericht Zürich im Herbst von dem Hauptvorwurf frei. Die Staatsanwaltschaft zog nun die Berufung zurück.

Den Rückzug der Berufung gab die Kanzlei des Obergerichts am Donnerstag bekannt. Gründe, weshalb die Staatsanwaltschaft ihre Anträge zurückzog, nannte sie nicht. Der Berufungsprozess findet am Freitag folglich nicht statt.

Damit wird das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom vergangenen Herbst rechtskräftig. Das Gericht hatte den Lehrer vom Hauptvorwurf freigesprochen, da es keine Beweise gefunden hatte. Allerdings hatte es den heute 49-jährige Lehrer für den privaten Konsum von Kinderpornographie zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt.

Die Mutter einer Schülerin hatte den langjährigen Deutschlehrer im Sommer 2009 angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat leitete darauf eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen Pornographie ein. Dabei stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch den privaten Computer des Pädagogen sicher.

Arbeitsverhältnis aufgelöst

Im August 2011 wurde der Mann angeklagt. Gemäss Staatsanwaltschaft hatte er im Unterricht Bücher behandelt wie „Die Menschenfresser“ von Marlen Haushofer, „Frühlings Erwachen“ von Frank Wedekind oder „Warum das Kind in der Polenta kocht“ von Aglaja Veteranyi.

Zudem mussten sich die Schüler in Prüfungen mit Themen wie Masturbation, Schwangerschaft von 14-Jährigen, inzestuösen Handlungen und Sex mit Gewalt bis zum Tode beschäftigen.

Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten im vergangenen Oktober in den Hauptpunkten frei. In den Nebenpunkten sprach ihn das Gericht schuldig. Für den privaten Konsum von Kinderpornographie an seinem Computer wurde er verurteilt.

Auf seinem beschlagnahmten Computer wurden Bilder von minderjährigen Mädchen und Knaben bei sexuellen Handlungen gefunden. Er selbst gab an, er habe die Bilder aus künstlerischen Motiven heruntergeladen.

Der Lehrer war nach der Anzeige freigestellt worden. Als sich dann der Fall über längere Zeit hinzog, habe man das Arbeitsverhältnis „in gegenseitigem Einvernehmen“ auf Ende 2011 aufgelöst, wie es bei der Kantonsschule auf Anfrage hiess.

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