Stadt Bern arbeitet an «Sauberkeitsrappen» und braucht mehr Geld

Mit einem «Sauberkeitsrappen» will die Stadt Bern künftig die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum mitfinanzieren. Zur Kasse gebeten werden sollen beispielsweise Take-Aways, Lebensmittelläden oder Veranstalter.

Mitarbeiter der Stadt Bern entsorgt wild deponierten Kehricht (Bild: sda)

Mit einem «Sauberkeitsrappen» will die Stadt Bern künftig die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum mitfinanzieren. Zur Kasse gebeten werden sollen beispielsweise Take-Aways, Lebensmittelläden oder Veranstalter.

Doch noch ist es nicht soweit. Denn zunächst einmal braucht die Stadt Bern mehr Geld. Sie bewegt sich mit ihrem «Sauberkeitsrappen» nämlich schweizweit auf Neuland und will ihr Konzept deshalb gut absichern. Die Stadtregierung beantragt dem Stadtparlament deshalb, den Projektkredit um 250’000 Franken auf 400’000 Franken aufzustocken.

Läuft alles nach dem Willen der Stadt, könnte das neue Konzept 2016 in Kraft treten. Die Pläne der rot-grünen Stadtregierung dürften allerdings bei den Bürgerlichen kaum auf Wohlwollen stossen. Die Freisinnigen jedenfalls sprachen bereits von einer «Strafgebühr» für jene, die in der Stadt Arbeitsplätze schafften.

SP-Gemeinderätin Ursula Wyss präsentierte am Montag vor den Medien in Bern die Eckwerte des neuen Konzepts. Geplant ist die Einführung eines «Sauberkeitsrappens», der Lenkungscharakter haben soll.

Die Gebühr soll bei abfall- oder publikumsintensiven Einrichtungen erhoben werden. Dazu gehören beispielsweise Fast-Food-Lokale, Take-Aways, Lebensmittelläden, Nachtlokale, Schulen ohne Pausenplatz, grosse Firmen ohne Kantinen oder Veranstalter von Anlässen.

Bei Geschäften bilden die Umsatzzahlen die Grundlage für die Gebührenbemessung, bei sogenannten Präsenzverursachern wird auf die Besucher- oder Belegungszahlen abgestellt.

Wer freiwillige Massnahmen zur Abfallverminderung ergreift, etwa durch den Verzicht auf Verpackungen oder den Einsatz von Mehrweggeschirr, soll durch eine Gebührenentlastung belohnt werden. Im besten Fall kann auf die Gebühr verzichtet werden.

Die Stadt Bern hatte bereits 2007 ein Gebührenkonzept eingeführt, mit dem sie die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum regeln wollte. 2012 wurde sie aber vom Bundesgericht in einem wegweisenden Entscheid zurückgepfiffen. Die obersten Richter waren der Ansicht, das Berner Modell beachte das Verursacherprinzip zu wenig.

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