Ständerat bei Schwyzer Verfassung gegen National- und Bundesrat

Die Diskussion um die Schwyzer Kantonsverfassung geht weiter. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die Verfassung ohne Ausnahme gewährleisten, obwohl das Wahlrecht im Kanton Schwyz Bundesrecht widerspricht.

Der Ständerat stellt sich bei der Schwyzer Kantonsverfassung gegen Bundesrat und Nationalrat (Bild: sda)

Die Diskussion um die Schwyzer Kantonsverfassung geht weiter. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die Verfassung ohne Ausnahme gewährleisten, obwohl das Wahlrecht im Kanton Schwyz Bundesrecht widerspricht.

Mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Ständerat am Mittwoch entschieden, an seinem früheren Beschluss festzuhalten. Er gewichtete damit den Entscheid des Schwyzer Stimmvolkes und die Kantonsautonomie höher als die Bundesverfassung. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Justizministerin Simonetta Sommaruga rief den Rat vergeblich dazu auf, von seiner Haltung abzurücken. Sie habe bisher noch keine Stimme gehört, die gesagt habe, dass der fragliche Paragraf in der Schwyzer Verfassung bundesrechtskonform sei, stellte sie fest.

Zwar sei es richtig, dass in der Bundesverfassung auch die Organisationsautonomie der Kantone verankert sei, räumte die Justizministerin ein. Diese sei aber nicht absolut. Die Grenze sei durch die Bundesverfassung gegeben, die Volk und Stände angenommen hätten.

Gleichheitsprinzip verletzt

Bundesrat und Nationalrat möchten die Kantonsverfassung wegen den Bestimmungen zum Wahlrecht nicht vollständig gewährleisten. In diesen steht, dass der Kantonsrat im Proporzsystem gewählt wird, die Sitze also nach der Parteienstärke vergeben werden. Gleichzeitig garantiert die neue Kantonsverfassung jeder der 30 Gemeinden einen Sitz, wobei jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet.

In den 13 Gemeinden mit einem Sitz ist die Wahl damit eine Majorzwahl. Nur 30 der 100 Sitze im Kantonsparlament werden faktisch in einem Proporzsystem vergeben. Kleinere Parteien haben dadurch kaum eine Chance. Weil die Bevölkerungszahl der Wahlkreise sehr unterschiedlich ist, hat zudem nicht jede Wählerstimme ein ähnliches Gewicht. Die Bundesverfassung verlangt aber, dass die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht hat.

Bärendienst für Schwyz

Im Ständerat wiesen die Kritiker der Schwyzer Verfassung erneut darauf hin, dass das Bundesgericht Entscheide über künftige Wahlen annullieren könnte, sollte der Kanton Schwyz seine Verfassung nicht anpassen. Die eidgenössischen Räte würden den Schwyzerinnen und Schwyzern einen Bärendienst erweisen, wenn sie die Verfassung gewährleisten würden, sagte Hans Stöckli (SP/BE).

Die Mehrheit im Rat folgte aber den Vertretern des Kantons Schwyz, welche sich gegen die Einmischung aus „Bundesbern“ wehren. Peter Föhn (SVP/SZ) rief dazu auf, die Hoheit der Kantone hochleben zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Schwyz hätten der Kantonsverfassung zugestimmt. Und sie hätten ganz genau gewusst, zu was sie Ja gesagt hätten.

Es gelte, den Willen des Volkes und den Föderalismus zu respektieren, befand auch Hannes Germann (SVP/SH). Die Schwyzer Verfassung enthalte nichts, was nicht zu verantworten wäre. Es müsse ein politischer und nicht ein juristischer Entscheid gefällt werden.

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